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Inhaltliches zum Hilfeplan
Themen:
Die Praxis zeigt sehr unterschiedliche Hilfepläne. Manche sind sehr kurz, beschreiben kaum etwas. Das Kind und sein Umfeld sind hier nicht zu erkennen.
Manche Hilfepläne orientieren sich am Defizit, beschreiben was das Kind nicht kann oder „immer“ noch nicht kann und welche Probleme es macht. Hier wird das Kind aus einer Wunschvorstellung der Erwachsenen heraus beschrieben und an Mängeln gemessen. Eine schlechte Basis für die Hoffnung auf Entwicklung und Eigenständigkeit – auch für das Kind.
Das Gegenteil, nämlich die Beschreibung eines „Traum“-Kindes, ist ebenfalls nicht hilfreich. Eine solche Beschreibung hemmt den Blick und lässt reale Probleme nicht mehr zu. Sie verkennt auch die Bedürfnisse des Kindes und seiner Pflegefamilie. Manchmal explodieren solche Familien wie ein Topf unter Hochdruck – und alle wundern sich warum.
Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen.
Pflegeeltern sind ein Teil eines Teams um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern und anerkennen.
Das kann so weit gehen, dass diese anderen Erwachsenen z.B. Kindergarten-Erzieher, Lehrer, Therapeuten ebenfalls zum Hilfeplangespräch eingeladen werden und dort ihr Wissen um das Kind und ihr Vorstellungen von seiner Entwicklung und den notwendigen Hilfsmöglichkeiten anbringen können. Dies ist für Pflegeeltern oft eine große Hilfe und sie sollten sich dieser Hilfe versichern.
Der Hilfeplan sollte auch die Position der Pflegefamilie für das Kind beschreiben. Hat das Kind sich integriert? Ist die Pflegefamilie seine Familie geworden? Sind die Pflegeeltern die emotionalen Eltern, „Mama und Papa“ für das Kind? Ist das Kind auf dem Weg dorthin? Zeigen sich Hürden im Bereich der Bindung und Nähe-Aushalten können?
Auswirkung der Beschreibungen
Was im Hilfeplan festgehalten und beschrieben wurde, hat Auswirkungen auf nachfolgende Entscheidungen sowohl des Jugendamtes als auch von Gerichten z.B. auf Herausgabeverlangen der Herkunftseltern, veränderte Besuchskontakte, Namensänderungen etc. Ist die Entwicklung des Kindes gut beschrieben, so ist eine Entscheidung im Interesse und zum Wohle des Kindes leichter möglich und besser nachvollziehbar.
Bei der Beschreibung der Entwicklung muss auch besonders an die Zeit der Pubertät gedacht werden, in der sich die Pflegefamilie in einer Krise befindet. Es können vom Pflegekind neue heftige Übertragungen auf die Pflegeeltern geschehen. Es gibt neue Verunsicherungen, Verhalten wie zu Beginn, Anschuldigungen, Ablehnungen und Provokationen. Die Pflegeeltern halten das alles manchmal nicht mehr aus, brauchen Luft. Sie möchten sich von dem Jugendlichen nicht verabschieden, wollen weiter seine Familie sein, haben aber nur noch wenig Kraft. Auch solche Entwicklungen sollten im Hilfeplan festgehalten werden, weil nur dann notwendige Hilfen verständlich werden.
In den beschriebenen pubertären Situationen, die die Pflegefamilie an den Rand bringen, kann räumliche Trennung (z.B. durch eine Internatsunterbringung während der Schulzeit) als familienstützende Maßnahme angedacht werden. Das Pflegekind ist in einer solchen Situation einem leiblichen Kind gleich zu stellen. Nur weil es Pflegekind ist, muss es nicht seine – wie ja in den Hilfeplänen beschrieben – Familie verlieren. Eine räumliche Trennung muss kein Abbruch sein. Sie kann - im Gegenteil - die Pflegefamilie als Familie für den Jugendlichen erhalten.
Beispiel:
Ein durch extreme Vernachlässigung schwerst traumatisiertes Kind wurde mit 12 Monaten von den Pflegeeltern aufgenommen. In den kommenden Jahren zeigten sich deutlich seine schweren Bindungsstörungen, seine immerwährenden Gefühle von Bedrohung, Verlassenheit und Angst vor Kontrollverlust. Als er vier Jahre alt war, wurde ich sein ehrenamtlicher Einzelvormund. Die Pflegeeltern und ich waren ein gut funktionierendes Team. Das Jugendamt war über die Schwierigkeiten des Jungen informiert, da die Pflegeeltern zu den Hilfeplangesprächen immer Berichte mit brachten über die wir sprechen konnten und die dann auch an die Protokolle der Hilfeplangespräche angehängt wurden. Ein Therapeut begleitete den Jungen einige Jahre ohne wirklich einen Zugang zu ihm zu bekommen. Vertrauen war dem Jungen nicht möglich, aber er konnte durchaus Menschen für sich gewinnen. Als er älter wurde, inszenierte er zu Hause deutlichere Bedrohungssituationen. So mussten die Pflegeeltern und ich darüber nachdenken, wo denn Grenzen lagen, die für die Pflegeeltern nicht mehr tolerierbar sein würden. Wie viel wollten sie (und würden sie) noch aushalten können? Als er mit 13 Jahren seinen Pflegevater mit dem Messer angriff, war diese Grenze erreicht. Er wurde in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen. Dort gab ich als Vormund den Psychiatern den Auftrag zu überprüfen, wo er weiter leben solle und was für ihn wichtig sein würde.Nach acht Wochen gab es dazu folgende Erläuterungen: Nun in der Pubertät war es für den Jungen nicht mehr möglich, die Nähe einer Familie auszuhalten. Die Psychiater wiesen erneut darauf hin, dass die schwere Traumatisierung zu Beginn seines Lebens den Jungen in seinem tiefsten Kern zerstört habe und es ihm einfach nicht möglich sei, Vertrauen aufbauen zu können. Er sollte und könnte nicht mehr bei den Pflegeeltern wohnen – die Pflegeeltern wären aber weiterhin unersetzlich für ihn als die Personen, zu denen er die ihm überhaupt mögliche intensivste Form einer Beziehung eingegangen sei. Sie müssten weiter für ihn da sein, weiter seine Familie bleiben.
Ich stellte daraufhin einen Antrag beim Jugendamt auf Unterbringung in einer Wohngruppe mit der deutlichen Erklärung, dass diese Gruppe die Pflegeeltern als seine Eltern ansehen und in alles mit einbeziehen müsste. Es gelang uns eine entsprechende Unterbringung zu finden. Im Hilfeplan wurden diese Bedingungen klar aufgeführt. Dadurch, dass wir alle (Vormund, Pflegeeltern, Heim) an einem Strang zogen -was wir natürlich immer wieder absprechen mussten- gelang eine Form von Sicherheit für ihn. Bis zu seiner Volljährigkeit waren die Pflegeeltern an allen Hilfeplänen beteiligt und wurden als wichtige Beziehungspersonen für den Jungen akzeptiert. Heute ist er schon einige Jahre volljährig – und immer hat er die Pflegeeltern an seinem Leben teilhaben lassen. Er ruft sie sehr häufig an, kommt zu Besuch und erzählt ausführlich von sich. Er hat sich nicht verändert, sein Leben ist immer noch chaotisch – aber dadurch, dass die Pflegeeltern nicht aus seinem Leben verschwanden, als ein alltägliches Zusammensein nicht mehr möglich war, hat er die ihm wichtigsten Personen behalten, die er immer wieder als ‚Hafen‘ anfährt.