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Infos zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen
Themen:
einige Steuerinformationen:
Durch das Kinderförderungsgesetz musste § 3.9 Einkommenssteuergesetz angeglichen werden. Danach sind die folgenden von einem Träger der Jugendhilfe nach § 23.2 Satz 1 Nr.3 u.4 SGB VIII zu leistendenen Erstattungen an Kindertagespflegepersonen
- zur Unfallversicherung (volle Erstattung)
- zur Alterssicherung (hälftige Erstattung)
- zur Krankenversicherung (hälftige Erstattung)
- zur Pflegeversicherung (hälftige Erstattung)
steuerfrei.
Weitere Informationen und Tipps zur Frage der Besteuerung finden Sie in der Broschüre, die besonders für die Tagespflegepersonen selbst hohen Informationswert besitzt.
Letzte Aktualisierung am:
16.01.2009