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Informationen zur Reform SGB VIII – Vorbereitung eines neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
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Aus der IGFH-Website
Im Zentrum der aktuell geplanten „SGB VIII-Reform“ steht die sog. „inklusive Lösung“ (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe). Gleichzeitig wird mit ihr das größte Reformvorhaben der Kinder- und Jugendhilfe seit dem KJHG 1990 verknüpft. Das Kernstück der Reform soll die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII sein. Weiterhin soll und wird eine Reform des SGB VIII auf den Bund-Länder-AGs basieren, die in den letzten vier Jahren gearbeitet haben: „Inklusives SGB VIII“; „Steuerung und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“; „Rechte von Kindern und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe“ und „Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII“. Nach momentanem Stand sind zentrale Änderungen geplant, die bspw. die Hilfeplanung und die Anspruchsberechtigung von Eltern und Kindern betreffen. Zu den geplanten Änderungen existieren zahlreiche Stellungnahmen (siehe unten unter „Materialien“).
Zwei geplante Gesetzesveränderungen für 2017 und 2023
Der Entwurf beinhaltet zwei Gesetzesveränderungen. Zum einen die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des geltenden Rechts und im Anschluss fünf Jahre später die Umsetzung der inklusiven Lösung. Hier werden Leistungselemente und Leistungsarten aus dem SGB IX in der Fassung des Gesetzesentwurfs zum Bundesteilhabegesetz mit Leistungen des SGB VIII zusammengeführt, beziehungsweise in das SGB VIII übertragen.
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Das neue KJSG ist für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung eine Enttäuschung!