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Identitätssuche

Die Menschen haben in aller Regel ein tiefliegendes Interesse daran zu erfahren, wer ihre Vorfahren waren, was diese gemacht und wie sie gelebt haben. Auch Adoptierte haben dieses Interesse und ein Recht, zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind.

Die Menschen haben in aller Regel ein tiefliegendes Interesse daran zu erfahren, wer ihre Vorfahren waren, was diese gemacht und wie sie gelebt haben. Auch Adoptierte haben dieses Interesse und ein Recht, zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Dieses Recht leitet sich ab aus dem Artikel 2 Grundgesetz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es das Bundesverfassungs-gericht in seinem Urteil vom 31.1.1989 beschlossen hat. Adoptionsvermittlungsstellen müssen demnach Adoptierte bei der Suche nach ihren biologischen Eltern unterstützen und ihnen nach Vollendung des 16. Lebensjahres alle vorhandenen Informationen geben, auch wenn die Adoptiveltern dies nicht wollen. Seit dem 1.1.2002 sind Vermittlungsstellen verpflichtet, Akten über eine Adoptionsvermittlung sechzig Jahre ab dem Geburtsdatum des Kindes aufzubewahren (§ 9b Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz).

Woher komme ich? Wo sind meine Wurzeln?

Spätestens mit der Pubertät setzen sich die meisten Adoptierten damit auseinander, wer ihre biologischen Eltern sind. Es liegt zu grossen Teilen an den Adoptiveltern, inwieweit diese Auseinander-setzung für ihr Kind fruchtbar ist. Vielleicht wissen sie etwas über die biologischen Eltern oder kennen sie sogar persönlich, wie es bei einer offenen oder halboffenen Adoption der Fall ist.

Ist die Adoption ein Tabuthema in der Familie oder gar ein Geheimnis vor dem Kind, kann eine quälende Suche nach den leiblichen Eltern beginnen, die bis ins hohe Erwachsenenalter andauern und zu einem tiefgreifenden Vertrauensbruch zwischen Adoptierten und Adoptiveltern führen kann. In der Regel sind die biologischen Eltern keine Gefahr für die Adoptiveltern. Es ist für das Kind notwendig zu wissen, daß es sowohl Eltern im Sinne von Mama und Papa (emotionale, faktische, soziale Eltern) als auch biologische (leibliche) Eltern hat. Wenn seine Adoptiveltern für das Kind Mama und Papa - also seine faktischen Eltern - sind, werden sie dies im Befinden des Kindes auch bleiben, wenn es sich mit seiner Herkunft näher auseineinander zu setzen beginnt.

Das Vertrauen und die Zugehörigkeit des Kindes zu seinen Adoptiveltern als Eltern wird ungestört sein, besonders dann, wenn diese Eltern die Bedürfnisse des Kindes nach dem Wissen um seine Herkunft mittragen können. Für das Kind sind sie ganz klar "Mama" und "Papa", deren Position die leiblichen Eltern nicht streitig machen werden. Das Kind möchte wie alle anderen Menschen auch einfach wissen, woher es kommt.

Herkunftseltern auf der Suche nach dem Kind

Andersherum gibt es viele leibliche Eltern, die nichts über ihre zur Adoption freigegeben Kinder wissen und verzweifelt versuchen, irgendwie etwas über sie zu erfahren. Dieses Problem beziehen immer mehr Adoptionsvermittlungsstellen in ihre Arbeit ein. Das sogenannte Adoptionsgeheimnis schützt die Adoptivfamilie zwar per Gesetz vor einer Aufdeckung der Adoption durch Dritte, doch erkennen immer mehr Adoptiveltern, dass das Wissen um die Herkunft für das Gelingen der Adoption und das Wohlbefinden ihres Kindes von immenser Bedeutung ist.

Die Form der halboffenen Adoption wird häufiger, bei der sich die Herkunftseltern und die Adoptiveltern zumindest anomym über die Vermittlungsstelle kennenlernen. Die meisten Herkunftseltern haben jedoch keinerlei Informationen über den Verbleib ihrer Kinder und sind möglicherweise jahrelang genauso auf der Suche nach ihnen, wie die Kinder sie suchen.

Es gibt verschiedene Stellen, die Ihnen bei der Suche nach ihren leiblichen Verwandten möglicherweise helfen können:

  • die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes: Nach Vollendung des 16. Lebensjahres haben Adoptierte das Recht, ohne Zustimmung der Adoptiveltern die Akten ihrer Vermittlung einzusehen. Die Fachkraft der Vermittlungsstelle begleitet die Akteneinsicht und darf nur die Teile zur Einsicht freigeben, die die Herkunft und Lebensgeschichte betreffen. Die Persönlichkeitsrechte der leiblichen Eltern dürfen dabei nicht verletzt werden, so daß es im Ermessen der Fachkaft liegt, welche Teile der Unterlagen tatsächlich eingesehen werden können (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz)
  • das Meldeamt kann die Adresse der gesuchten Person ermitteln, sofern ihr Name bereits bekannt ist
  • ab dem 16. Lebensjahr können Adoptierte ohne Zustimmung der Adoptiveltern beim Standesamt eine Abstammungsurkunde anfordern. Sie enthält einen Eintrag über die damaligen Personalien der leiblichen Eltern (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz)

in Kirchenbüchern gibt es Einträge über die Kirchenmitglieder

  • Selbsthilfgegruppen können bei der Suche unterstützen
  • Suchdienste im Internet
  • Deutsche Rentenversicherung: Wer auf der Suche nach den leiblichen Eltern oder Geschwister oder verlorenen Freunden ist, dem kann unter Umständen eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung (frührer bekannt als "Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)" oder als "Landesversicherungsanstalt (LVA)") weiterhelfen. Alle Menschen, die in Deutschland schon einmal rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben, sind in den Computern der gesetzlichen Rentenversicherung gespeichert. Aus Gründen des Datenschutzes erhält man aber selber keine Auskünfte darüber, ob und welche Eintragungen es gibt. Die Deutsche Rentenversicherung kann aber die Anfrage an die gesuchte Person weiterleiten, sofern es einen Eintrag gibt. Der gesuchten Person ist es dann selbst überlassen, ob und wie Sie Kontakt aufnehmen will. Für eine erfolgreiche Suche sollte man seine Beweggründe schildern und möglichst genaue Angaben zu Vor- und Nachnamen, frühere Namen, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtort der gesuchten Person machen. Die Anschriften der Rentenversicherungsträger findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Briefe schickt man einfach an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Eine persönliche Vorsprache in einer der wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen ist auch möglich.
Letzte Aktualisierung am: 
14.05.2008

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