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06.04.2020
Hinweis

Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat den kommunalen Trägern der Pflegekinderhilfe ein Rundschreiben mit dem Titel "Vollzeitpflege in Rheinland-Pfalz unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen" zukommen lassen, welches für alle Beteiligten in der Pflegekinderhilfe von Interesse sein kann.

Das Landesjugendamt schreibt u.a:

Mit einiger Verzögerung kommen nach Fragen, die den Kita-Bereich und die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreffen, nun vermehrt Fragen zur Vollzeitpflege in der Abteilung Landesjugendamt an. 

Im Rundschreiben werden folgende Schwerpunkte behandelt: 
  1. Das Schreiben behandelt inhaltich folgende Punkte: 
  2. Umsetzung des Gesundheitsschutzes in Pflegefamilien
  3. Umgangskontakte zu den Herkunftseltern
  4. Umgang mit möglichen Erkrankungen oder bestätigten Erkrankungen an Covid-19 in der Pflegefamilie
  5. Unterbringung eines Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie nach § 33 SGB VIII 
  6. Haben Pflegekinder einen Anspruch auf die Notfallbetreuung in Schule oder Kita?
  7. Informationsmöglichkeiten zum Coronavirus

In dem Schreiben gibt es auch Vielzahl von Links zu Weiterinformationen und Hilfen.