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Stellt der Gesetzesentwurf eine sicherheitsgebenden Verbleibensanordnung für ein Pflegekind infrage?
Hinweis zum Tagesspiegel-Artikel - "Gesetzentwurf aus dem Familienministerium entsetzt Fachleute" vom 20. November 2020
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In dem Artikel des Tagesspiegel heißt es: "Im Klartext: Kinder sollen auch dann probeweise zu leiblichen Eltern zurück, wenn die Situation dort potentiell gefährdend ist, Hauptsache, die Familienhilfe ist involviert. " und zitiert Prof. Ludwig Salgo "Für viele Pflegekinder wäre diese ethisch nicht vertretbare Experimentierklausel katastrophal“.
Im Artikel wird auf einige Stellungnahmen von Institutionen und Verbänden verwiesen, die sich deutlich gegen die geplante Gesetzesergänzung des § 1696 BGB gestellt haben.
Wir haben hier auf Moses Online eine Vielzahl von Stellungnahmen zur SGB VIII-Reform veröffentlicht.
Zu der Änderung des umstrittenen § 1696 haben sich nicht alle Institutionen geäußert. Besonders umfassend haben jedoch die Institutionen ihr Meinung gesagt, die im Rahmen der Pflegekinderhilfe tätig sind.
Hier finden Sie den Link zu genannten Tagesspiegel-Artikel und eine Übersicht zu allen aktuellen Stellungnahmen: