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Praxisleitfaden für kindgerechte Justiz
Mitglieder des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen haben am 11. November den gemeinsam entwickelten "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" vorgestellt. Das geschah in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, dem nordrhein- westfälischen Justizminister Peter Biesenbach und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Justizministerkonferenz.
Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfamilien- und Bundesjustizministerin: "Immer wieder müssen wir erleben, dass Kindern durch sexualisierte Gewalt unermessliches Leid zugefügt wird. Die Strafverfahren gegen die Täter sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine große Belastung. Es ist sehr wichtig, dass diese Verfahren mit großer Sensibilität und besonderem Einfühlungsvermögen für die Opfer geführt werden. Es muss Raum geben, Kinder in einem altersgerechten und sensiblen Rahmen zu befragen.
Ich bin dankbar, dass der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt mit dem dort versammelten interdisziplinären Wissen einen Praxisleitfaden mit kindgerechten Kriterien für das Strafverfahren entwickelt hat. Damit geben wir der Polizei und der Justiz wichtige praktische Empfehlungen für diese besonders schwierigen Verfahren an die Hand."
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Die Vorsitzenden des Nationalen Rats sind Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig.
Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeitsgruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. In der Arbeitsgruppe "Kindgerechte Justiz" beschäftigen sich die Mitwirkenden mit den Kriterien, damit Ermittlungs- und Gerichtsverfahren für Kinder und Jugendliche kindgerecht und sensibel gestaltet werden können.
Auszug aus der Website des Bundesforum Vormundschaften zum Thema
Vormund*innen, ihre Kolleg*innen aus den Jugendämtern und alle, die an Hilfen zur Erziehung beteiligt sind, haben immer wieder mit Strafverfahren zu tun, die Kinder und Jugendliche betreffen. Häufig sind sie Opfer etwa in Strafverfahren bei sexualisierter Gewalt. In anderen Fällen werden Jugendlichen selbst wegen einer Straftat belangt. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat nun einen “Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren” veröffentlicht, der an Polizei, Staatsanwält*innen und Richter*innen gerichtet ist und Forderungen an deren kindgerechtes Handeln stellt – teils mit Rechtsvorschriften hinterlegt. Zugleich macht der Leitfaden deutlich, was Kinder, Jugendliche und ihre Unterstützer*innen, ob Vormund*innen oder Andere, von der Justiz erwarten können sollten, wenn es um Kinder und Jugendliche im Strafverfahren geht.
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 11. November 2021