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26.08.2010
Hinweis

Neue Mustersatzung für Vereine nach § 60 AO und Rechtsprechung des BFH

Mustersatzung für Vereine, die nach 2008 gegründet wurden oder ihre Satzungen verändert haben.

Vereinsvorstände sollten diese Seiten der IGFH zur Überprüfung ihrer Satzung und der Verhinderung einer möglichen Gefährdung der Gemeinnützigkeit ihres Vereins durchlesen.
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