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27.04.2022
Hinweis

KJSG in der Praxis: Live-Online-Seminarreihe

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - DIJuF bietet ab sofort eine Reihe 60 – 90-minütiger, digitaler Fortbildungen zu verschiedenen Themen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) an. Im Zentrum stehen die Auswirkungen des neuen Rechts in der Praxis.
Das DIJuF bietet in den nächsten zwei Monaten folgende Online-Seminare zu verschiedenen Themen an.

1. "Inklusive Kinder- und Jugendhilfe" (12.5.2022),

2. "Hilfeplanung" (16.5.2022),

3. "Präventive Hilfen" (31.5.2022) und

4. "Pflegekinderhilfe" (12.7.2022) 

5. "Junge Volljährige und Careleaver" (2.6.2022),

6. "Unterbringung im Ausland" (30.6.2022),

7. "Selbstvertretungsorganisationen" (7.7.2022) und

8. "Kooperation im Kinderschutz" (11.7.2022).

Die Online-Seminare können einzeln gebucht werden. 

Für die ersten vier Module sind bereits jetzt Anmeldungen möglich.

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Politik

Rückblick auf erste Lesung des KJSG

Am Freitag, den 26. Januar 2021 war das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in der ersten Lesung im Bundestag. FDP und Linke fordern die Abschaffung der Kostenheranziehung. Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE) fordert seit Jahren die Kostenheranziehung abzuschaffen, um die Vermögensbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu ermöglichen. Er hat zur ersten Lesung eine Kommentierung veröffentlicht.
Geänderte Rechtslage

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Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat nun Gesetzeskraft

Am 9. Juni 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 29 von 2021 veröffentlicht. Dort heißt es in Artikel 10: " Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündigung in Kraft". Dies sind die Regelungen zum Verfahrenslotsen und zur Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist demnach ab heute, den 10. Juni 2021 mit den im Gesetz benannten Einschränkungen in Kraft getreten.
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Letztgültiger Gesetzentwurf des SGB VIII

Der am 2. Dezember 2020 im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf hat alle Änderungen bis zum 26. November 2020 berücksichtigt. Nun muss der Entwurf noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Es ist wahrscheinlich, dass dies noch einige Monate dauern wird und so könnte der Entwurf - oder noch Änderungen des Entwurfs durch Bundesrat und Bundestag - im Frühjahr oder Frühsommer 2021 verabschiedet werden.
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IMPUL!SE zum KJSG

Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes - KJSG - im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fachlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. nun mit einer Serie von Arbeitspapieren - IMPUL!SE. Diese Papiere in Form fachlicher Beiträge erscheinen in unregelmäßigen Abständen und sind für Interessierte kostenfrei. Soeben ist das Impulspapier Nr. 3 erschienen.
Politik

Stellungnahme des Dialogforum Pflegekinderhilfe

Das Dialogforum Pflegekinderhilfe hat ein Arbeitspapier zur SGB VIII-Reform erarbeitet: "Kommentierung einiger zentraler vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe im Regierungsentwurf vom 02.12.2020 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Politik

Bundeskabinet beschließt den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungs-Gesetzes

Mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Das Bundeskabinett hat heute (2. Dezember 2020) den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.
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Interessenbekundung zum Einsatz von Verfahrenslotsen startet

Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Sie haben die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Bis 12. August können Interessenbekundungen beim BMFSFJ eingereicht werden.
Kommentar

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Das neue KJSG ist für Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung eine Enttäuschung!

Die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. hat eine Bestandsaufnahme zum KJSG für Pflegekinder mit Behinderungen und ihre Pflegefamilien erarbeitet. Kerstin Held schreibt dazu: Viel zu viel bleibt offen oder unklar: Das jetzt beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) legt zwar den Grundstein für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, bringt unseren Kindern mit Behinderung und deren Pflegefamilien erstmal kaum Verbesserungen.
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Viel Verbesserungsbedarf an geplanter Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert. Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf - beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.
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Wichtigste Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG

Die beiden Autorinnen Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse haben für das DIJUF, einige Tage nach der Zustimmung des Bundesrates zum KJSG, einen Überblick über die Schwerpunkte der Änderungen erarbeitet.