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Informationsportal zum Kinderschutz
Themen:
Die Informationen auf dieser Seite liefern einen Überblick zu den Rechten, Aufgaben und Pflichten der einzelnen Arbeitsfelder und sollen die in diesem Bereich Tätigen in Ihrer Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen unterstützen. Die Seite ist zudem so angelegt, dass sie aus Sicht des jeweiligen Arbeitsfeldes auch die Kooperationszusammenhänge zu den anderen Berufsfeldern erläutert.
Das Portal legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt.
Der Bundesgerichtshof hat die Kindeswohlgefährdung wie folgt definiert:
Als Kindeswohlgefährdung gilt gemäß Bundesgerichtshof »eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst« (vgl. Kindler u.a., 2006).
Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:
1. Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.
2. Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein.
3. Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.
Jeder in unserer Gesellschaft ist mitverantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul sagt dazu:
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Jeder einzelne Fall von tatsächlicher Kindeswohlgefährdung ist mit großem Leid für das betroffene Kind verbunden. Deshalb entwickeln wir die Konzepte des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich weiter, damit Kinder sicher und frei von Gewalt aufwachsen können. Mit dem Informationsportal bietet die Landesregierung ab sofort eine wichtige Anlaufstelle für Beschäftigte in unterschiedlichsten Berufen, die potentiell mit Fällen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert sind. Das Angebot, das wir kontinuierlich weiterentwickeln, soll dazu beitragen, dass alle Beteiligten noch mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt haben. Nur wenn wir alle hinsehen und gemeinsam handeln, können wir für noch besseren Kinderschutz sorgen.“