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Empfehlungen der BAG Landesjugendämter in 2019
Beteiligte:
Themen:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ist ein Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet (zwei in NRW), die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, wie z. B. Beratungsleistungen für die örtlichen Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe sowie Planung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Vorsitz und Geschäftsführung der BAG Landesjugendämter wechseln turnusgemäß alle vier Jahre unter den Landesjugendämtern. Die einmalige Wiederwahl ist möglich. Mit der Wahl des rheinländischen Landesjugendamtsleiters Lorenz Bahr zum Vorsitzenden sind seit dem 1. Juli 2018 die Aufgaben auf das Landesjugendamt Rheinland im Landschaftsverband Rheinland übergegangen.
Neue Empfehlungen der BAG Landesjugendämter 2019
144. Empfehlung zur UMA-Kostenerstattung bei bundeslandübergreifendem Entweichen
- BAG Landesjugendämter empfiehlt, dass Kosten für Unterbringung und Betreuung eines UMA, der während einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII oder während einer Anschlusshilfe entweicht, dem tätig gewordenen Jugendamt von dem nach § 88a Abs. 2 bzw. 3 SGB VIII zuständigen Jugendamt („Zuweisungsjugendamt“) zu erstatten sind
143. Arbeitshilfe "Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen" (2019)
142. "Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung" 8., neu bearbeitete Fassung (2019)
- Hiermit liegt wir die mittlerweile 8. überarbeitete Auflage der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vor. Unter anderem auch angesichts der erwarteten Weiterentwicklung des Adoptionsrechts erschien eine Anpassung der Empfehlungen an die aktuelle Rechtslage insbesondere in den Bereichen Ehe für alle und Leihmutterschaft nicht weiter aufschiebbar. (Die Broschüre können Sie kostenlos im LWL-Shop bestellen.)
141. Positionspapier "Aufgaben und Verantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit"
- Das Jugendamt hat bei der Gestaltung des Aufwachsens junger Menschen eine zentrale Verantwortung. Umso wichtiger ist es, die Strukturen und Fachkräfte innerhalb der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe genauer in den Blick zu nehmen, die diese Verantwortung in Bezug auf die Quantität und Qualität infrastruktureller Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII ausfüllen.
140. Handlungsempfehlung "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz
- Die vorliegende Arbeitshilfe beabsichtigt, die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten wesentlichen Änderungen und zu beachtenden Vorschriften aufzugreifen und bezüglich der Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe auszuführen. Bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe wurde dabei durchaus deutlich, dass durch die nicht vollzogene SGB VIII-Reform bestimmte Diskrepanzen zwischen SGB VIII und SGB IX entstanden sind bzw. nicht bereinigt wurden, z.B. bestehen weiterhin unterschiedliche Behinderungsbegriffe im SGB VIII und im SGB IX.
Alle diese Veröffentlichungen können Sie auf der Webseite der BAG Landesjugendämter per pdf einsehen oder herunterladen.
Quelle: Website bagljae.de