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09.05.2017
Hinweis

Demonstration von Pflegefamilien für die Rechte behinderter Kinder am Dienstag, 20. Juni 2017 in Berlin

In aktuellen Gesetzentwürfen werden Pflegekinder mit Behinderung erneut außer Acht gelassen, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht - darauf will der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in einer Demonstration aufmerksam machen.

Presseerklärung des BbP vom 8.5.2017

In Deutschland leben über 84.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Pflegefamilien sind eine der erfolgreichsten und kostengünstigsten Hilfen zur Erziehung im Sozialsystem. Seit mehr als drei Jahrzehnten setzen sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., zahlreiche Selbsthilfeorganisationen sowie freie und öffentliche Jugendhilfeträger für die gesetzliche Verankerung dringend notwendiger Verbesserungen der Rechte von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien ein. Bislang vergeblich!

1. Die Bundesregierung missachtet permanent die Forderungen der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2009, dass Kinder mit Behinderungen
gleichberechtigt sind mit Kindern ohne Behinderungen. Nach bisherigem Recht haben sie noch immer keinen Anspruch auf bedarfsgerechte Leistungen aus der Jugendhilfe.

2. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von April 2017 werden Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien nicht berücksichtig.

3. Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien finden hierin nur unzureichend Beachtung, da die entsprechenden AGs sich auf die Reformergebnisse des SGB VIII verlassen haben.

4. Bisher richtet sich die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers nach der Art der Behinderung. Bei Kindern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist die Sozialhilfe zuständig, bei Kindern mit einer seelischen Behinderung die Jugendhilfe. Allerdings richtet sich bei seelisch behinderten Kindern die Zuständigkeit nach dem Intelligenzquotienten eines Kindes. Liegt dieser über 70, ist die Jugendhilfe zuständig. Bei einem IQ von 69 und darunter liegt die Zuständigkeit beim Sozialhilfeträger. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen unser Grundgesetz und gegen die Forderungen der UN-BRK, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.

Wir Pflegeeltern fordern gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien!

Wir sind nicht bereit, die seit Langem bestehenden Missstände noch länger hinzunehmen.

  • Es fehlen gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien. Dringend notwendig sind bundesweit verbindliche Standards zur Finanzierung und Ausstattung, zu unterstützenden Leistungen sowie zur Beratung und Begleitung von Pflegefamilien.
  • Es werden bundesweit spezielle Fachdienste zur Vermittlung und Begleitung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern benötigt.
  • Kinder mit Behinderungen oder sonstigen Beeinträchtigungen benötigen Pflegegeld gemäß ihrem individuellen Bedarf, einen Mehrbedarf für heilpädagogisches Beschäftigungs- und Spielmaterial, Pflegehilfsmittel, Therapien und medizinische Behandlungen, Fahrtkosten, Kleiderverschleiß, Beschädigung der Wohnungseinrichtung, Ferienmaßnahmen etc.
  • Es darf nicht zu Lasten der Pflegefamilie gehen, für einen behinderungsbedingten Wohnungsumbau oder für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkws aufzukommen, den sie ohne das Kind nicht benötigen würden. Diese Kosten müssen bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen garantiert werden.
  • Für die Unterbringung von Kindern mit besonderem Bedarf besteht der Anspruch, dass Pflegefamilien über eine pädagogische, pflegerische oder medizinische berufliche Qualifikation verfügen. Ihr Entgelt pro Stunde beträgt allerdings lediglich € 1,13. Ein Mindestlohn für pädagogische Arbeit sollte eingeführt werden, handelt es sich bei der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien doch um eine Form der öffentlichen Erziehung.
  • Pflegepersonen, die nicht durch Ehepartner familienversichert sind, müssen selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Krankenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen sollten selbstverständlich vom Kostenträger der Unterbringung übernommen werden.
  • Pflegefamilien sind bei der Pflege und Betreuung ihres Kindes auf eine intensive, fachlich qualifizierte Beratung und Begleitung auf Augenhöhe angewiesen anstatt auf halbjährliche Kontrollbesuche durch nicht qualifizierte Berater.
  • Falls ein Pflegekind verstirbt, sollten die Kosten einer Trauerfeier und Beisetzung übernommen werden. Dies ist bisher völlig ungeregelt.
  • Bisher endet die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. In Ausnahmefällen wird diese bis zum 21. Lebensjahr verlängert. Kostenträger erwarten, dass Pflegeeltern aufgrund ihrer emotionalen Beziehung zum Kind bzw. Jugendlichen diesen bis zur Verselbstständigung ohne finanzielle Unterstützung, Beratung und Begleitung in ihrer Familie betreuen. Es kann nicht angehen, dass wenn Kinder in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind, der gleiche Pflegesatz auch nach Erreichung der Volljährigkeit weitergeleistet wird, nicht aber dann, wenn sie in einer Pflegefamilie leben.
  • Es besteht in vielen Jugendamtsbereichen keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die das Kind innerhalb der Pflegefamilie verursacht. Wenn Pflegekinder etwa die Wohnungseinrichtung demolieren oder das Haus abbrennen, müssen Pflegeeltern häufig selbst für entstandene Schäden aufkommen. Hier besteht dringend Regelungsbedarf. Solange es hier keine klare Absicherung gibt, ist jeder Familie von der Aufnahme eines Kindes mit Verhaltensstörungen abzuraten.
  • Während Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen selbstverständlich eine geregelte Freizeit und Urlaub zustehen, haben Pflegeeltern hierauf keinen Anspruch. Sie sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Pflegeeltern benötigen dringend Entlastung in der Pflege ihrer Kinder, etwa freie Wochenenden und Urlaube.
  • Pflegepersonen erhalten ebenfalls keine angemessene Alterssicherung. Derzeit wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 39 € übernommen. Dieser reicht nach dreißigjähriger Tätigkeit als Pflegemutter gerade zu einer Rente in Höhe der Grundsicherung. Wenn Pflegepersonen nicht anderweitig abgesichert sind, droht ihnen die Altersarmut. Eine angemessene Alterssicherung für eine hochqualifizierte Leistung sollte selbstverständlich sein.
  • Laut Statistischem Bundesamt lebten 2013 mehr als 11.000 Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren dauerhaft in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Da diese Kinder bisher keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben, sondern in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fallen, haben sie kaum die Chance, in eine Pflegefamilie zu wechseln. Sie verbleiben bis an ihr Lebensende in einer Heimeinrichtung.

Das Pflegekinderwesen als Hilfeangebot für Kinder mit besonderem Bedarf hat zukünftig nur unter der Voraussetzung Bestand, dass gesetzlich geregelte Standards geschaffen werden.

Um Politik und Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen und um Abänderung zu schaffen, findet am

Dienstag, 20. Juni 2017, um 14 Uhr eine Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin

unter der Federführung des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. statt.

Alle Pflegefamilien in Deutschland mit Kindern mit Beeinträchtigungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Traumatisierungen sind aufgerufen, teilzunehmen und ihre Forderungen zum Ausdruck zu bringen. Unterstützt wird diese Aktion von zahlreichen Selbsthilfeorganisationen, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Fachhochschulen,
Instituten und Universitäten, die bereits ihre Teilnahme zugesagt haben.

Kerstin Held,
Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit rund 800 Mitglieder mit über 600 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UNKinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen.
Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Die Pressemitteilung finden Sie anhängend ebenfalls als pdf-Datei.

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