Sie sind hier

27.11.2018
Hinweis

Berücksichtigung von Zuschlägen für Kindererziehungszeit

Aufruf von PFAD-Bundesverband e.V. an alle Adoptiv- und Pflegeeltern, die bereits Rente erhalten und denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat,

Alle betroffenen Adoptiv- und Pflegeeltern sollten bitte unverzüglich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes einzureichen.

Rechtsgrundlage: http://(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf.

Auf der PFAD-Webseite können Sie einen Musterantrag finden:

http://www.pfad-bv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=392&Itemid=1