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27.11.2018
Berücksichtigung von Zuschlägen für Kindererziehungszeit
Relevant in:
Alle betroffenen Adoptiv- und Pflegeeltern sollten bitte unverzüglich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes einzureichen.
Rechtsgrundlage: http://(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf.
Auf der PFAD-Webseite können Sie einen Musterantrag finden:
http://www.pfad-bv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=392&Itemid=1