Auswirkungen der Erhöhung des Kindesgeldes/Kinderfreibetrages auf Unterhaltsansprüche
Information des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. zu den „Auswirkungen der Erhöhung des Kindergelds sowie des Kinderfreibetrags auf Kindesunterhaltsansprüche und Zahlungen von UV-Leistungen durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)"
Ab Januar 2009 ergeben sich durch die neuen Kindergeldzahlungen neue Berechnungen zu Unterhaltszahlungen, die das DIJuF in Tabellen zur Verfügung stellt:
Das Kindergeld ist im Juli 2015 rückwirkend ab Januar 2015 und nochmals für das Jahr 2016 erhöht worden. Entsprechend verändern sich die Anrechnungen auf das Pflegegeld.
Der Kindergeldzuschlag (September 200 €, Oktober 100 €) im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz steht auch den kindergeldberechtigten Pflegeeltern zu und kann nicht von der öffentlichen Jugendhilfe beansprucht werden.
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt.
Ab 1. Januar 2016 muss für das Kindergeld die Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und des Kindes genannt werden. Bei bereits laufenden Kindergeldzahlungen erwarten die Familienkassen die Nennung der Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016. Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern sofort enthalten.
Der Bundesrat hat heute und der Bundestag am 18.Juni das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verabschiedet. Das DIJuF hat Hinweise zur Umsetzung der wichtigsten Gesetzesänderungen erarbeitet.
In unserem Landkreis wird zur Zeit einigen Pflegeeltern das Kindergeld verweigert, da die Kinder Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie haben und somit Bande zur Herkunftsfamilie bestehen würden. Gibt es dazu eine genauere Regelung und wenn ja, wo finde ich die?
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Kindergelderhöhung zugestimmt. Somit bekommt jeder Kindergeldberechtigte pro Kind 250 € monatlich. Diese Summe gilt für jedes Kind, unabhängig ob es das erste, zweite, dritte oder jedes weitere Kind ist. Die Erhöhung wird ab 1. Januar 2023 fällig.