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Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!
Aufruf von PFAD-Bundesverband für Adoptiv- und Pflegeeltern zur Rentenklärung:
Nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI ist eine Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (bei Pflege- und Adoptiveltern) ausgeschlossen, wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) unter Berücksichtigung dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt oder ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde.
Der PFAD Bundesverband ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegevertrag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen, damit die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eigenen Konto vermerkt werden und damit ausgeschlossen wird, dass diese Zeiten widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden.