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14.03.2022
Hinweis

Aufnahme ukrainischer Kinder

„Bitte die offiziellen Wege einhalten!“

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. macht auf mögliche Gefahren und Nachteile aufmerksam, wenn Kinder aus der Ukraine - mit oder ohne Behinderung - nur über private Initiativen in Familien untergebracht werden. Der Bundesverband weist darauf hin, dass im Rahmen der Schutzrechte der Kinder Vermittlung von Kindern nur durch Jugendämter oder von ihnen legitimierte Jugendhilfeträger erfolgen sollte.

Hinweise des Bundesverbandes zum Schutz von Kindern aus der Ukraine

Angesichts der zahlreichen privaten Initiativen, aus der Ukraine geflüchtete Kinder in Familien unterzubringen, macht der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) auf Nachteile und Gefahren aufmerksam. „Der in Deutschland geltende Schutzauftrag für Kinder und die Vergabe des Aufenthaltsstatus’ gebieten es, dass unbegleitete minderjährige Kinder aus der Ukraine ausschließlich über offizielle Kanäle in Familien vermittelt werden – also über Jugendämter, möglicherweise mit Unterstützung durch freie Jugendhilfeträger“, betont die BbP-Vorsitzende Kerstin Held.

„Schnelle Hilfe ist zwar wichtig, aber sie muss auch gut und sicher sein“, unterstreicht Kerstin Held. „Kinder müssen vor Gefahren etwa durch unseriöse Angebote geschützt werden. Und um Nachteile zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass ihnen ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wird. Auch die Familien, die diesen Kindern eine Perspektive bieten möchten, brauchen Rechtssicherheit und Beratung.“

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. erhält derzeit immer mehr Anfragen, wie geholfen werden kann. „Pflegefamilien zeigen eine hohe Bereitschaft zur Unterstützung“, berichtet Kerstin Held. „Jeder möchte helfen! Umso wichtiger ist es, die offiziellen Wege einzuhalten.“

Pflegefamilien, die geflüchtete Kinder mit Behinderung – eventuell auch zusammen mit Müttern oder Geschwistern – aufnehmen möchten, sollten sich zuallererst bei ihrem örtlichen Jugendamt melden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vermittlungshilfe des BbP in Anspruch zu nehmen. Dafür sind vollständige Bewerbungsunterlagen notwendig. Dazu zählt auch, dass das örtliche Jugendamt von der Bewerbung Kenntnis hat.

Jugendämtern, die für unbegleitete Kinder mit Behinderung – oder auch zusammen mit Müttern oder Geschwistern – einen Platz in einer Pflegefamilie oder Patenfamilie suchen, steht die Vermittlungshilfe des BbP ebenfalls offen. Ein erster Schritt dazu ist die Kontaktaufnahme mit der BbP-Geschäftsstelle unter 04961 665241 oder info@bbpflegekinder.de.