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Basiswissen

Das Hilfeplangespräch

Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.

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GruppeWird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, muss es einen sogenannten Hilfeplan geben. Dies schreibt der Paragraf 36 SGB VIII (bzw. KJHG) vor. In diesem Hilfeplan werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten, die die Unterbringung des Kindes betreffen.

Der Hilfeplan soll regelmäßig in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. Es wird geschaut, was in der Vergangenheit erreicht werden konnte und welche Ziele in der Zukunft anstehen werden. Der Hilfeplan beschreibt auch die Bedingungen, unter denen eine Pflegefamilie ihren Auftrag erfüllt. Er beschreibt die Aufgaben der Herkunftsfamilie z.B. im Rahmen von Besuchskontakten und die Hilfe sonstiger Beteiligter ebenso wie die finanzielle Regelung.

Hilfeplangespräch - mindestens einmal im Jahr

Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Je nach Bedarf müssen auch andere für das Kind wichtige Personen hinzugezogen werden.

Zu konfliktreichen Gesprächen einen Beistand mitnehmen

Für Pflegeeltern ist dieses Hilfeplangespräch häufig sehr aufreibend und stressig, da sie sich mit den verschiedensten Erwartungen von Jugendamtmitarbeiter/-innen, Herkunftseltern und sonstigen Beteiligten konfrontiert sehen. In solch einer Situation ist es ratsam, einen Beistand mit zum Gespräch zu nehmen.

Letzte Aktualisierung am: 
16.05.2008

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