Sie sind hier

Tiefergehende Information

Herkunftseltern

Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.

Zur Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie gibt es eine rechtliche Vereinbarung des Jugendamtes mit den Eltern des Kindes, soweit sie die Sorgeberechtigten sind. Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind - unabhängig davon, ob sie noch das Sorgerecht haben oder das Kind einen Vormund hat. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen - es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Vereinbarungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Bevor das Kind in die Pflegefamilie kommt, müssen zwischen allen Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, die eine rechtliche Basis für die Vollzeitpflege darstellen. Es gibt Vereinbarungen zwischen den Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund/Pfleger) des Kindes und den Pflegeeltern, den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt und den Pflegeeltern und dem Jugendamt. Lesen Sie hier einige Beispiele.
Tiefergehende Information

Das "zuständige" Jugendamt

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.
Tiefergehende Information

Entscheidungsbefugnis der Vollzeitpflegeperson

Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
Tiefergehende Information

Pflegekinderdienst und Pflegeeltern

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen? Hier finden Sie eine Auflistung der 6 wichtigsten Punkte.
Antrag / Musterschreiben

Korrekturen und Ergänzungen zum Hilfeplanprotokoll

Der Hilfeplan und die dort dokumentierten Vereinbarungen sind die Basis für die Bedingungen des Pflegeverhältnisses.
Tiefergehende Information

Wenn Pflegekinder älter werden

Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die immer und besonders in den Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Erziehung zur Selbständigkeit hin ausgerichtet sein soll. Um eine Einschätzung zu ermöglichen, wurden Selbsteinschätzungbögen entwickelt, die überwiegend noch in Wohngruppen eingesetzt werden, aber auch schon ihren Weg in die Pflegekinderdienste gefunden haben.
Tiefergehende Information

Das Pflegekind im Hilfeplanverfahren

Eine immer wiederkehrende Frage: Muss das Pflegekind am Hilfeplangespräch persönlich teilnehmen?
Tiefergehende Information

Anrechte bzw. Ansprüche bei der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im SGB VIII

Pflegeeltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Tiefergehende Information

Wenn die Pflegeeltern auch Vormund sind

Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.
Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht: Gemeinsam im Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Lesen Sie hier von den guten Erfahrungen der Pflegefamilie und des Beistandes.