Vorbereitung einer Reform der Kinder - und Jugendhilfe für eine inklusive Pflegekinderhilfe
Rechtsanwältin Gila Schindler von der KASU Kanzlei für soziale Unternehmen hat im Auftrag des Dialogforums Pflegekinderhilfe (koordiniert und moderiert von der IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen) ein Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer Reform der Kinder - und Jugendhilfe für eine inklusive Pflegekinderhilfe erstellt.
Dieses Rechtsgutachten wurde im November 2017 von RÄ Gila Schindler erstellt.
Da die Reform des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - noch nicht abgeschlossen ist, das Gesetz zwar vom Bundestag verabschiedet, aber vom Bundesrat noch nicht auf die Tagesordnung gestellt wurde, wissen wir alle nicht, wie es nun mit einer möglichen Reform weiter gehen soll. Es ist daher wichtig, noch einmal auf die für uns so wichtigen Punkte zu verweisen, besonders auf die Frage der Inklusion in der Pflegekinderhilfe.
Sie finden das komplette Gutachten im u.a. Link auf die Webseite des Dialogforums Pflegekinderhilfe.
Die Ombudschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht lange Praxis und wirft einige rechtliche Fragen auf, die deutlich wurden und die noch nicht klar beantwortet werden konnten.
Die Sozialversicherung für Pflegepersonen im Sinne des § 44 SGB VIII (Pflegeeltern) ist nicht angemessen. Ein große Zahl von Pflegekindern hat einen so großen Bedarf an umfassender Betreuung, dass eine regelmäßige und volle Berufstätigkeit der Pflegeperson(en) oft nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Die Pflegeeltern verzichten daher häufig auf einen Teil der Erwerbstätigkeit. Da die bisher geltenden Bedingungen z.B. zur Altersvorsorge für die Pflegeeltern jedoch so minimal sind, entstand und entsteht ein großes Risiko für die Altersarmut von Pflegeeltern - meist der Pflegemutter. Die Trägerkonferenz Rheinland befasst sich mit diesem Thema und hat RA Gila Schindler um einen entsprechendes Arbeitspapier gebeten.
Unter dem Thema "Wege finden - Türen öffnen" wurde die fachliche Diskussion um das Fehlen einer eindeutigen und bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geführt, welche es ermöglichen würde, Pflegeverhältnisse auch für Kinder mit chronischen Krankheiten und Behinderungen als Regelangebot einzurichten.
Bericht über die Bundesfachtagung am 14. März 2007 von Mériem Diouani-Streek, Johann Wolfgang Goethe Universität
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. Dezember 2018 den Anspruch von Pflegeeltern auf Begleitung durch einen spezialisierten Fachdienst eines Trägers der freien Jugendhilfe erklärt und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.07.2018 bestätigt.
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Vorbereitung einer Reform der Kinder - und Jugendhilfe für eine inklusive Pflegekinderhilfe
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Dieses Rechtsgutachten wurde im November 2017 von RÄ Gila Schindler erstellt.
Da die Reform des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - noch nicht abgeschlossen ist, das Gesetz zwar vom Bundestag verabschiedet, aber vom Bundesrat noch nicht auf die Tagesordnung gestellt wurde, wissen wir alle nicht, wie es nun mit einer möglichen Reform weiter gehen soll. Es ist daher wichtig, noch einmal auf die für uns so wichtigen Punkte zu verweisen, besonders auf die Frage der Inklusion in der Pflegekinderhilfe.
Sie finden das komplette Gutachten im u.a. Link auf die Webseite des Dialogforums Pflegekinderhilfe.