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05.10.2015
Gutachten

Qualitätsverbesserung von Gutachten im Familienrecht

Die psychologischen, juristischen und medizinischen Fachverbände, die Bundesrechtsanwalts- und die Bundespsychotherapeutenkammer haben Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht vorgelegt.

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Unter fachlicher Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten die Experten in den vergangenen Monaten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht.

"Die Erfahrungen in anderen Rechtsbereichen zeigen, dass Mindeststandards für die Gutachtenerstellung spürbar zur Qualitätsverbesserung beitragen", so Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende des Fachgremiums Rechtspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). "Diese tritt vor allem dann ein, wenn, wie hier, fachübergreifende Anforderungen an die Gutachtenerstattung entwickelt werden", so die Koordinatorin des Konsensprozesses weiter. Die Mindestanforderungen sollen nun als Standards in der Gutachtenerstellung etabliert werden.

Die Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht finden sie hier:
www.bdp-verband.de/bdp/archiv/mindestanforderungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten Nr. 12/15v. 30. September 2015

Hier können Sie sich die Mindestanforderungen anschauen