I. Umfang von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften in
Deutschland und Entwicklung in der Bundesrepublik nach
dem neuen Vormundschaftsrecht
II. Bedeutung des BGH-Urteils vom 25.05.2011, XII ZB 625/10 =
JAmt 2011, 363 für Entscheidungen der Familiengerichte darüber,
ob eine persönliche Bestellung von Vereinsmitarbeiter/
innen vorgenommen wird
III. Rechtsmittel gegen die Bestellung des Jugendamts zum
Vormund, wenn zuvor die Bestellung eines/r geeigneten Vereinsmitarbeiters/
in angeregt wurde
IV. Bedeutung der persönlichen Bestellung von Vereinsmitarbeiter/
innen zum Vormund für Haftungsfragen
V. Bestellung vertretender Vormünder in Fällen, in denen ein/e
Mitarbeiter/in eines Vereins vom Gericht persönlich bestellt
wird
VI. Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Vereinen nur unter der
Voraussetzung, genau 50 Vormundschaften pro Vollzeitkraft
zu führen
VII. Bedingungen der Erlaubniserteilung für die Führung von Vormundschaften
nach § 54 SGB VIII
VIII. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, Rechnungslegung
Gutachten zu Vereinsvormundschaften
Themen:
Das Themengutachten umfasst folgende Punkte:
Rechtsfragen zu Vereinsvormundschaften:
Vorschlag, Bestellung und Finanzierung
Inhalt
I. Umfang von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften in
Deutschland und Entwicklung in der Bundesrepublik nach
dem neuen Vormundschaftsrecht
II. Bedeutung des BGH-Urteils vom 25.05.2011, XII ZB 625/10 =
JAmt 2011, 363 für Entscheidungen der Familiengerichte darüber,
ob eine persönliche Bestellung von Vereinsmitarbeiter/
innen vorgenommen wird
III. Rechtsmittel gegen die Bestellung des Jugendamts zum
Vormund, wenn zuvor die Bestellung eines/r geeigneten Vereinsmitarbeiters/
in angeregt wurde
IV. Bedeutung der persönlichen Bestellung von Vereinsmitarbeiter/
innen zum Vormund für Haftungsfragen
V. Bestellung vertretender Vormünder in Fällen, in denen ein/e
Mitarbeiter/in eines Vereins vom Gericht persönlich bestellt
wird
VI. Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Vereinen nur unter der
Voraussetzung, genau 50 Vormundschaften pro Vollzeitkraft
zu führen
VII. Bedingungen der Erlaubniserteilung für die Führung von Vormundschaften
nach § 54 SGB VIII
VIII. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, Rechnungslegung
Sie können das Gutachten hier auf der DIJuF-Seite einsehen]