Das folgende Gutachten von Rechtsanwältin Gila Schindler setzt sich mit der Frage auseinander, ob und inwieweit die Grundrente, die Ausgleichsrente, die Schwerstbeschädigtenzulage, die Pflegezulage und die Kleiderverschleißpauschale nach dem BVG im Rahmen einer Kinder- und Jugendhilfeleistung eingesetzt werden müssen. Maßgeblich ist dabei die Bestimmung des § 93 Abs. 1 SGB VIII, mit der nicht nur eine Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens erfolgt, sondern darüber hinaus Regelungen getroffen werden über den Einsatz zweckidentischer Leistungen.
Sie können das Gutachten im unten angefügten pdf-Anhang lesen
"Die Professionalisierung der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe mit § 9a SGB VIII - Rechtliche Begutachtung und Empfehlungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten auf Landesebene". Rechtsanwältin Gila Schindler hat für das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe BNO ein Rechtsgutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten der Ombudschaft durch den § 9 SGB VIII erstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 6. Dezember 2018 den Anspruch von Pflegeeltern auf Begleitung durch einen spezialisierten Fachdienst eines Trägers der freien Jugendhilfe erklärt und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.07.2018 bestätigt.
Rechtsanwältin Gila Schindler von der KASU Kanzlei für soziale Unternehmen hat im Auftrag des Dialogforums Pflegekinderhilfe (koordiniert und moderiert von der IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen) ein Rechtsgutachten zur Vorbereitung einer Reform der Kinder - und Jugendhilfe für eine inklusive Pflegekinderhilfe erstellt.
Die Sozialversicherung für Pflegepersonen im Sinne des § 44 SGB VIII (Pflegeeltern) ist nicht angemessen. Ein große Zahl von Pflegekindern hat einen so großen Bedarf an umfassender Betreuung, dass eine regelmäßige und volle Berufstätigkeit der Pflegeperson(en) oft nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Die Pflegeeltern verzichten daher häufig auf einen Teil der Erwerbstätigkeit. Da die bisher geltenden Bedingungen z.B. zur Altersvorsorge für die Pflegeeltern jedoch so minimal sind, entstand und entsteht ein großes Risiko für die Altersarmut von Pflegeeltern - meist der Pflegemutter. Die Trägerkonferenz Rheinland befasst sich mit diesem Thema und hat RA Gila Schindler um einen entsprechendes Arbeitspapier gebeten.
Unter dem Thema "Wege finden - Türen öffnen" wurde die fachliche Diskussion um das Fehlen einer eindeutigen und bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geführt, welche es ermöglichen würde, Pflegeverhältnisse auch für Kinder mit chronischen Krankheiten und Behinderungen als Regelangebot einzurichten.
Bericht über die Bundesfachtagung am 14. März 2007 von Mériem Diouani-Streek, Johann Wolfgang Goethe Universität
Die Ombudschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht lange Praxis und wirft einige rechtliche Fragen auf, die deutlich wurden und die noch nicht klar beantwortet werden konnten.
von:
Gutachten Opferentschädigungsleistungen und Kostenbeteiligung
Themen:
Das folgende Gutachten von Rechtsanwältin Gila Schindler setzt sich mit der Frage auseinander, ob und inwieweit die Grundrente, die Ausgleichsrente, die Schwerstbeschädigtenzulage, die Pflegezulage und die Kleiderverschleißpauschale nach dem BVG im Rahmen einer Kinder- und Jugendhilfeleistung eingesetzt werden müssen. Maßgeblich ist dabei die Bestimmung des § 93 Abs. 1 SGB VIII, mit der nicht nur eine Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens erfolgt, sondern darüber hinaus Regelungen getroffen werden über den Einsatz zweckidentischer Leistungen.
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Gutachten OEG-Leistungen und Kostenbeteiligung.pdf