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12.07.2014

Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kleinkinder

Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.

Der Deutsche Verein ist in seinem Gutachten zu der Überzeugung gelangt, dass es im Rahmen des Sozialrechtes keine Bedeutung hat, welches Alter ein Kind hat.
Im Gutachten heißt es:
"Der Anspruch eines Kindes auf Eingliederungshilfe durch die Jugendhilfe ist in § 35 a SGB VIII geregelt. Kinder oder Jugendliche haben danach einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Mindestalter für die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist der Vorschrift nicht zu entnehmen."

HIER finden Sie das komplette Gutachten

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