Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kleinkinder
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Der Deutsche Verein ist in seinem Gutachten zu der Überzeugung gelangt, dass es im Rahmen des Sozialrechtes keine Bedeutung hat, welches Alter ein Kind hat.
Im Gutachten heißt es:
"Der Anspruch eines Kindes auf Eingliederungshilfe durch die Jugendhilfe ist in § 35 a SGB VIII geregelt. Kinder oder Jugendliche haben danach einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Mindestalter für die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist der Vorschrift nicht zu entnehmen."
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
In einem Gutachten vom 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe von einer abhängigen Beschäftigung dargestellt.
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine alljährliche Empfehlung zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Neben der notwendigen Erhöhung der Kosten für den Sachaufwand, empfiehlt der Deutsche Verein auch eine Erhöhung der Kosten der Erziehung auf 420 € monatlich.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Gute Unterstützungsleistung für Schulkinder gefordert
In seinen aktuellen Empfehlungen formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Umsetzungsvorschläge für ein inklusives Schulsystem und die darin benötigte Schulassistenz, damit alle Kinder mit einer Behinderung an schulischer Bildung teilhaben können.
von:
Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kleinkinder
Themen:
Der Deutsche Verein ist in seinem Gutachten zu der Überzeugung gelangt, dass es im Rahmen des Sozialrechtes keine Bedeutung hat, welches Alter ein Kind hat.
Im Gutachten heißt es:
"Der Anspruch eines Kindes auf Eingliederungshilfe durch die Jugendhilfe ist in § 35 a SGB VIII geregelt. Kinder oder Jugendliche haben danach einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ein Mindestalter für die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe ist der Vorschrift nicht zu entnehmen."
HIER finden Sie das komplette Gutachten