Das DIJuF hat ein Rechtsgutachten zu der Frage veröffentlicht, in welchem Rechtszusammenhang eine Erziehungsstelle ein Kind aufnimmt. Das DIJuF hat in seinen Erläuterungen verschiedene Formen und Ausprägungen der Erziehungsstellen beschrieben, diese dem SGB VIII § 33 (Vollzeitpflege) und § 34 ( Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) zugeordnet und darüber hinaus erläutert, ob die Erziehungsstellen nicht auch als Hilfen eigener Art gem. § 27. Absatz 2 angesehen werden können.
Erläuterungen des DIJuF zu der Anfrage eines Jugendamtes
Ein Träger der freien Jugendhilfe betreibt mehrere Erziehungsstellen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass vom Träger angestellte sozialpädagogische Fachkräfte, Kinder oder Jugendliche in ihren eigenen Haushalt aufnehmen und betreuen. Dabei ist das Kind oder die Jugendliche (m/w/d*) einer konkreten Fachkraft zugeordnet. Der freie Träger arbeitet eng mit den Fachkräften zusammen.
Das Jugendamt bittet um rechtliche Einschätzung, ob die bislang gem. § 34 SGB VIII gewährte Leistung in der Erziehungsstelle zukünftig als Leistung eigener Art gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt werden kann. Dies führt zu der Frage, ob in diesem Fall eine LEQ-Vereinbarung nach § 78b SGB VIII abgeschlossen werden könnte.
Das Gutachten ist in der Fachzeitschrift JUGENDAMT Ausgabe 12/23 veröffentlicht und wurde darüber hinaus gesondert vom DIJuF als Extraausgabe zur Verfügung gestellt.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - DIJuF - veröffentlichte am 15. April eine Stellungnahme zu den Beschlüssen von Gerichten zu der Frage, ob Corona-Maßnahmen in Schulen eine Kindeswohlgefährdung bedeuten würden. Das DIJuF teilt dazu mit: "Corona-Maßnahmen an Schulen beinhalten keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und befugen Familiengerichte nicht zur Anordnung einer Befreiung gegenüber der Schule nach § 1666 Abs. 4 BGB"
Ein Zusammenschluss von fachkompetenten Persönlichkeiten - vereint im "Team Fostercare 2020" - hat einen Artikel zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet und darin die Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt, die in Verantwortung von Jugendämtern in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe partizipativ entwickelt werden sollen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das DIJuF.
Ein Rechtsgutachten des DIJuF zur Heranziehung Jugendlicher zu den Kosten stationärer Leistungen aus ihrem Arbeitsentgelt. Müssen junge Menschen aus Ferien- oder Freizeitjobs von ihrem verdienten Geld an die Jugendhilfe Geld abtreten? Wenn ja, wie viel?
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - hat umfassende Informationen zum Inklusiven KJHG auf einer Extraseite zusammengefasst. Dort wird auch auf eine Vielzahl der Stellungnahmen zum IKJHG hingewiesen.
14 Träger der freien Jugendhilfe haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Verbesserung der Vormundschaft erarbeitet. Sie fordern dazu auf, folgende Punkte im SGB VIII zu verändern:
- Senkung der Fallzahlen - Lösung von Zuständigkeitsproblemen - Schaffung statistischer Grundlagen - Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen!
Das DIJuF hat das Arbeitspapier "KJSG: Umsetzungsaufgaben der Jugendämter" erarbeitet. In dem Arbeitspapier fasst das DIJuF die Aufgaben zusammen, die von den Jugendämtern nach dem KJSG in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Das DIJuF hat eine Synopse zur Gegenüberstellung des aktuellen SGB VIII mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht (Bearbeitungsstand Referentenentwurf: 16.9.2024).
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Betreuung in einer Erziehungsstelle
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Erläuterungen des DIJuF zu der Anfrage eines Jugendamtes
Das Gutachten ist in der Fachzeitschrift JUGENDAMT Ausgabe 12/23 veröffentlicht und wurde darüber hinaus gesondert vom DIJuF als Extraausgabe zur Verfügung gestellt.