Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern
Eine Recherche des DIJuF zeigte, dass es in der ärztlichen Praxis viele offene Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen und Umgangsweisen mit dem Thema bzw. den betroffenen Jugendlichen gibt. Auch in der Fachliteratur und in vorliegenden Empfehlungen der Fachgesellschaften wurden nur wenige Hinweise zum medizinischen Vorgehen und zur Spurensicherung für diese besondere Gruppe gefunden. Das DIJuF hat daher zur Frage der ärztlichen Versorgung eine Expertise erarbeitet.
Aus der Einleitung des DIJuF zur Entstehung und dem Ziel der Expertise
Besonders offen blieben Fragen nach der Fähigkeit und Befugnis Minderjähriger in medizinische Maßnahmen und in eine vertrauliche Spurensicherung einzuwilligen und nach der Übernahme von Kosten. Ebenso blieben Fragen zum Behandlungsanspruch und zur Behandlungspflicht, zu einem möglichen Einbezug der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Fragen zur zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung der Beteiligten offen.
Wir haben uns vor diesem Hintergrund entschieden eine Expertise in Auftrag zu geben, um fundierte Antwort zu erhalten auf die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen von sexueller Gewalt betroffene Minderjährige eine medizinische Versorgung und Spurensicherung auch ohne Einbezug von Sorgeberechtigten erhalten können.
Die Expertise ist bereits im Prozess ihrer Entstehung auf großes Interesse gestoßen. Das freut uns, zeigt es doch, dass die Klärung offener Fragen und die Entwicklung angemessener Lösungen Vielen ein großes Anliegen ist. Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der vorliegenden Expertise zu Klarheit und Sicherheit in der Versorgung der jungen Menschen beitragen. Wir hoffen, dass einwilligungsfähige Minderjährige, die sich ihren Eltern (zunächst oder auch dauerhaft) nicht anvertrauen möchten, zukünftig eine medizinische Versorgung und eine vertrauliche Spurensicherung erhalten können.
S.I.G.N.A.L. e.V.- Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt - hat maßgeblich an der Expertise mitgearbeitet.
Das Thesenpapier wurde vom Praxisbeirat Amtsvormundschaft des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) erstellt und am 12. April 2023 veröffentlicht. Es soll dazu dienen, eine gute Umsetzung der Vormundschaftsreform zu ermöglichen.
Vom 10.-12. September 2014 hat das Bundesforum Vormundschaft unter dem Titel „Von der Sorge zur Verantwortung” in Hamburg stattgefunden. Die Materialien, Vorträge etc. sind nun veröffentlicht.
Das DIJuF hat umfassende Empfehlungen zur Umsetzung des § 37b SGB VIII veröffentlicht. In diesem Paragrafen geht es um die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege. Dieses in einer Fachgruppe erarbeitete Papier soll eine Hilfestellung geben, um das Thema Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe operationalisieren und in die Umsetzung bringen zu können.
Das DIJuF hat ausführliche kritische Hinweise erarbeitet, die Veränderungen bei Inkrafttreten des Kindeschutzgesetzes nach dem bisheringen Referentenentwurf aufzeigen.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine Synopse zum Bundeskinderschutzgesetz und der sich daraus ergebenden Veränderungen des SGB VIII ab 2012 erarbeitet.
DIJuF-Gesamtsynopse zur Entwurfsfassung v. 3.2.2017 und eine kritische Stellungnahme der DGKJP/BAG KJPP/BKJPP, insbesonders zur Öffnungsklausel zur Umsetzung der inklusiven Lösung auf Länderebene.
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Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern
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Aus der Einleitung des DIJuF zur Entstehung und dem Ziel der Expertise
Besonders offen blieben Fragen nach der Fähigkeit und Befugnis Minderjähriger in medizinische Maßnahmen und in eine vertrauliche Spurensicherung einzuwilligen und nach der Übernahme von Kosten. Ebenso blieben Fragen zum Behandlungsanspruch und zur Behandlungspflicht, zu einem möglichen Einbezug der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Fragen zur zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung der Beteiligten offen.
Wir haben uns vor diesem Hintergrund entschieden eine Expertise in Auftrag zu geben, um fundierte Antwort zu erhalten auf die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen von sexueller Gewalt betroffene Minderjährige eine medizinische Versorgung und Spurensicherung auch ohne Einbezug von Sorgeberechtigten erhalten können.
Die Expertise ist bereits im Prozess ihrer Entstehung auf großes Interesse gestoßen. Das freut uns, zeigt es doch, dass die Klärung offener Fragen und die Entwicklung angemessener Lösungen Vielen ein großes Anliegen ist. Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der vorliegenden Expertise zu Klarheit und Sicherheit in der Versorgung der jungen Menschen beitragen. Wir hoffen, dass einwilligungsfähige Minderjährige, die sich ihren Eltern (zunächst oder auch dauerhaft) nicht anvertrauen möchten, zukünftig eine medizinische Versorgung und eine vertrauliche Spurensicherung erhalten können.
S.I.G.N.A.L. e.V.- Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt - hat maßgeblich an der Expertise mitgearbeitet.