Eltern haben bis zum Verfassungsgericht gegen den Entzug eines Teils der Elterlichen Sorge wegen Misshandlung ihre Kindes geklagt und sahen ihr Elternrecht verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nicht angenommen und bestätigte den Beschluss des OLG. (Pressemitteilung des BVerfG vom 11.November 2022.)
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Kosten für eine Kindertagesstätte vom Jugendamt zu erstatten sind, falls diese nicht ausdrücklich in der Pflegegeldpauschale enthalten sind. In den Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Pflegegeld ist ein Kita-Beitrag nicht Teil der Pflegegeldpauschale.
In der Pressemitteilung vom 20. September 2022 teilte das Landessozialgericht NRW einen Beschluss mit, in dem einem Pflegekind bei Tod beider Pflegeelternteile keine Waisenrente zusteht, wenn noch leibliche Eltern leben. Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch darauf aus
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied in seinem Beschluss, dass der auf einen bekannten Sprachassistenten lautende Vorame eines Mädchens geändert werden darf. Die Eltern hatten ein Antrag auf Änderung des Vornamens durch Hinzufügung eines zweiten Vornamen gestellt, so dass ihr Kind sich anders benennen konnte, da der Erstname zu erheblichen Hänseleien und Mobbing führte. Während die zuständige Behörde der Stadt die Namensänderung verweigerte, sprach sich das Gericht dafür aus, da die seelische Belastung des Mädchens durchaus ein Grund für die Namensänderung sei.
Mit diesem, in einer Pressemitteilung erläuterten und veröffentlichtem Beschluss, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ablehnung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig war.
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Im Rahmen eines Eilverfahren zum Kinderschutz haben Pflegeeltern auf Beteiligung an einem Verfahren geklagt, obwohl das Kind schon aus der langjährigen Pflegefamilie herausgenommen worden war.
Der Vater eines kleinen Mädchens, das bei seiner Großmutter lebt, darf gemäß eines Urteils das Amtsgericht Hannover Bilder seiner Tochter nicht im Internet veröffentlichen, weil die für das Kind sorgeberechtigte Großmutter ihm dies untersagt hatte.
Das OLG Celle beschreibt in einer ausführlichen Begründung die rechtliche Möglichkeit der freiwilligen Übertragung nicht nur von einzelnen Teilen des Sorgerechtes sondern vom gesamten Sorgerecht. Es weist darauf hin, dass dann die Pflegeeltern nicht nur Pfleger sondern Vormund ihres Pflegekindes seien.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass familiengerichtliche Auflagen zur Mediennutzung eines Kindes nicht bereits dann zulässig sind, wenn das Kind im Besitz eines Smartphones ist und freien Internetzugang hat. Derartige Auflagen seien nur geboten, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden könne.
Umgangsrecht der leiblichen Mutter in der Übergangsphase zwischen der Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie in eine Dauerpflegefamilie. Ein kurzfristiger Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern mit dem Kind ist zulässig, auch wenn mit der Ausübung von Umgangskontakten keine Gefährdung des Kindeswohls einhergehen würde.
Kein Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bei fehlendem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie und Einleitung des Verfahrens über die Verbleibensanordnung