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Verbleib in der Pflegefamilie
Themen:
1. Die Verbleibensanordnung ergeht, weil der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie für seine weitere positive Entwicklung unabdingbar ist und der Kindesvater das nur für 6 Monate anerkennen will.
2. Wenn er weiter die Aufnahme des Kindes in seinen Haushalt versucht, muss er mit einem Sorgerechtsentzug rechnen.
Das Gericht hatte dem allein sorgeberechtigten Vater ein Umgangsrecht alle 3 Wochen eingeräumt. Danach hat dieser in einer privatschriftlichen Erklärung für nur 6 Monate die Erziehungsrechte auf die Pflegeeltern übertragen.
Aus den Gründen:
Während des gesamten Ablaufs des Verfahrens ist von allen Beteiligten – letztlich vergeblich – versucht worden, dem Kindesvater deutlich zu machen, dass eine verlässliche Regelung für den Verbleib von U. für dessen weitere positive Entwicklung unabdingbar ist. Diese Ratschläge schienen bedingt Erfolg gehabt zu haben, bis der Vater dann die Erklärung vom 20.02.2006, die offenbar von ihm selbst oder seinen Verfahrensbevollmächtigten aufgesetzt worden ist und die
Ermächtigung der Pflegeeltern enthält, die Erziehungsrechte für U. widerruflich auszuüben, sowie die Einverständniserklärung mit dem Aufenthalt bei diesen, mit dem handschriftlichen Zusatz versah „für das nächste halbe Jahr“. Allein hierdurch hat er deutlich gemacht, dass er letztlich weder bereit noch in der Lage ist zu erkennen, welche Bedeutung dieser Erklärung für U. zukommt. Daher war nach Überzeugung des Gerichts nunmehr keine andere Möglichkeit gegeben, als wie geschehen zu entscheiden. Sollte der Kindesvater trotz dieses
Beschlusses weiterhin versuchen, die Aufnahme des Jungen in seinen Haushalt durchzusetzen und – etwa bei Besuchskontakten – ihm diese in Aussicht stellen, muss er damit rechnen, dass auch noch eine Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB in Betracht gezogen werden wird.Anmerkung: Die Beschwerde des biologischen Vaters wurde vom Oberlandesgericht Celle am 25.08.2006 (Az.: 10 UF 127/96) mit gleicher Begründung zurückgewiesen.
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Ingeborg Eisele, Hannover