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14.08.2008
Gerichtsbeschluss
vom: 
20.03.2007

Pflicht des Familiengerichtes zur Amtsermittlung

Das Familiengericht hat bei Anrufung durch das Jugendamt alles relevanten Tatsachen zu ermitteln.

Themen:

Inhaltsangabe:

Das Jugendamt hat das Familiengericht von einer aus seiner Sicht befürchteten Kindeswohlgefährdung in Kenntnis gesetzt und eines Umgangsausschluss beantragt. Es ist nun die Pflicht des Familiengerichtes alle relevanten Tatsachen zu ermitteln, um nach Anrufung des Jugendamtes eine adäquate Entscheidung treffen zu können.

Bezüge:

§ 1666 BGB, § 1684 SGB VIII