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11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
17.05.1993

Keine Verletzung von Grundrechten der Pflegeeltern, wenn der leiblichen Mutter das Sorgerecht nicht entzogen wird

Zur (hier: verneinten) Frage einer Verletzung von Grundrechten der Pflegeeltern bei abgelehnter Entziehung des Sorgerechts der Mutter .