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04.02.2020
Keine Kinderfotos im Internet ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten
Ein Vater einer kleinen Tochter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos des Kindes ins Internet gestellt hat. Wie das Amtsgericht Hannover mitteilte, wurde er zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Da beide Parteien auf weitere Rechtsverfahren verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
Die Großmutter hatte dem Vater zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen, ihm aber eine Veröffentlichungen bei Facebookl untersagt. Nachdem er trotz ihres Verbots Bilder bei Facebook veröffentlicht und so seinen Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben hatte, klagte die Großmutter gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien.