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21.08.2013
Gerichtsbeschluss erklärt

Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Adoptiveltern

Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.

Das Urteil des OLG Hamm bezieht sich inhaltlich nicht auf mögliche Schadensersatzansprüche sondern weist die Klage wegen Verjährung zurück.
Hier können Sie das Urteil lesen