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08.05.2013
Erziehungskostenanteil im Pflegegeld ist Einkommen
Die Zivilprosessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen. In diesem Rahmen regelt sie auch die Prozesskosten- und Beratungshilfe durch die einkommensschwache Personen Unterstützung bekommen sollen, damit sie nicht aus finanziellen Gründen auf Zivilprozesse verzichten müssen.
In § 115 ZPO heißt es dazu:
"Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert"
Von diesem Einkommen werden einige Grundausgaben abgesetzt.
Unterschiedliche Oberlandesgerichte haben inzwischen mehrfach entschieden, dass auch der Erziehungskostenanteil im Pflegegeld nach § 27,33 und 39 SGB VIII in dieser Hinsicht als Einkommen anzurechnen sind.
von:
Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pflegegeldsätzen 2010