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20.07.2016
Gerichtsbeschluss erklärt

Erziehungsbeitrag kein Einkommen der Pflegeperson

Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg besagt, dass der Erziehungsbeitrag im Pflegegeld nicht von den Krankenversicherungen als Einkommen angesehen werden darf.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - AZ L 1 KR 140/14 vom 11.03.2016 - beschloss in dem Urteil, dass eine Krankenkasse für den Anteil der Erziehungskosten innerhalb des Pflegegeldes keine Beiträge einfordern kann, da der Leistungsberechtigte entsprechend des § 39 SGB VIII nicht die Pflegeperson ist, sondern das Kind bzw. der Personensorgeberechtigte. Es sich also somit nicht um ein Einkommen der Pflegeeltern handelt.

Volltext des Urteils