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Gemeinsam für das Pflegekind sorgen – trotz Trennung und Scheidung

Üben beide Pflegeeltern gemeinsam eine Vormundschaft für ihr Pflegekind aus, muss im Scheidungsprozess auch über eine Fortführung bzw. Abänderung des Sorgerechts gesprochen werden.

Üben beide Pflegeeltern gemeinsam eine Vormundschaft für ihr Pflegekind aus, muss im Scheidungsprozess auch über eine Fortführung bzw. Abänderung des Sorgerechts gesprochen werden. Hier orientieren sich die Gerichte an den Lösungen für leibliche Trennungs- und Scheidungskinder.

Umgang

Nach § 1685 Abs. 2 BGB haben Pflegeeltern, bei denen das Kind längere Zeit gelebt hat, einen Anspruch auf Umgang. Dieser muss dem Wohl des Kindes dienen. Pflegeeltern haben mit ihrer Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, eine große Verantwortung übernommen. Für die Kinder ist die Kontinuität von Beziehungen für ihre Entwicklung besonders wichtig. Die praktische Umsetzung des Umgangs wird im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII gemeinsam mit dem Jugendamt vereinbart.

Letzte Aktualisierung am: 
01.04.2009

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