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08.08.2021
Geänderte Rechtslage

Neues Vormundschaftsrecht

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Synopse zu Änderungen im BGB für das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht erarbeitet, welches am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Die Synopse hat einen Umfang von 24 Seiten und beinhaltet pro Seite drei Spalten. Die erste Spalte formuliert das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, die zweite Spalte formuliert das aktuelle Recht und die dritte Spalte formuliert Erläuterungen und Hinweise mit Bezug auf die Begründung des Regierungsentwurfs. (BT-Drs. 19/24445)