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25.08.2021
Geänderte Rechtslage

Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Neue Regelungen zur Kostenheranziehung

Seit dem Stichtag 10. Juni 2021 (Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes) gelten neue Regelungen für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe:

  • Kostenheranziehung in Höhe von maximal 25% aus dem aktuellen Monatseinkommen (bisher: max. 75% aus dem durchschnittlichen Einkommen des Vorjahres)
  • eigenes Kindergeld wird herangezogen
  • Es entfällt die Heranziehung des Vermögens für junge Volljährige, die im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige untergebracht sind. 
  • Einkommen aus Praktika/Schülerjobs bis max. 150€/Monat, Einkommen aus Ferienjobs und ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie 150€ als Teil einer Ausbildungsvergütung sind anrechnungsfrei. 

Das Jugendamt kann im Einzelfall von der Heranziehung komplett absehen.

In der Info-Broschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ finden Sie viele Antworten auf viele Fragen. Darüber hinaus bietet das Bundesnetzwerk Ombudschaft Musterschreiben und Ausfüllhilfen auf seiner Webseite an. 

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Stress mit der Jugendhilfe? Wege zur ombudschaftlichen Beratung

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat die Broschüre 'Stress mit der Jugendhilfe' aktualisiert. Sie zeigt in einfacher Sprache, welche Arbeit die Ombudsstellen leisten, wann sich junge Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Vormünder an sie wenden können und wie die Ombudstellen dann helfen können.
Hinweis

Hilfe bei der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat umfangreiches Material zur Kostenheranziehung junger Menschen veröffentlicht. Dazu gehört eine Infobroschüre, Musterschreiben, Antragsvorlagen etc. All dies soll jungen Menschen helfen, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Kostenheranziehungen zu wehren.