Sie sind hier
25.08.2021
Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe
Neue Regelungen zur Kostenheranziehung
Seit dem Stichtag 10. Juni 2021 (Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes) gelten neue Regelungen für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe:
- Kostenheranziehung in Höhe von maximal 25% aus dem aktuellen Monatseinkommen (bisher: max. 75% aus dem durchschnittlichen Einkommen des Vorjahres)
- eigenes Kindergeld wird herangezogen
- Es entfällt die Heranziehung des Vermögens für junge Volljährige, die im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige untergebracht sind.
- Einkommen aus Praktika/Schülerjobs bis max. 150€/Monat, Einkommen aus Ferienjobs und ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie 150€ als Teil einer Ausbildungsvergütung sind anrechnungsfrei.
Das Jugendamt kann im Einzelfall von der Heranziehung komplett absehen.
In der Info-Broschüre „Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ“ finden Sie viele Antworten auf viele Fragen. Darüber hinaus bietet das Bundesnetzwerk Ombudschaft Musterschreiben und Ausfüllhilfen auf seiner Webseite an.