Sie sind hier

15.06.2024
Geänderte Rechtslage

Geändertes Landesjugendhilfegesetz in Sachsen

Der Sächsische Landtag hat das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes« verabschiedet. Mit diesem geänderten Landesjugendhilfegesetz wird die "inklusive Lösung" in der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Ziel ist, die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.
Staatsministerin Köpping: »Grundstein für eine »inklusive Lösung« in der Kinder- und Jugendhilfe«

Der Sächsische Landtag hat das »Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes« verabschiedet. Mit diesem geänderten Landesjugendhilfegesetz wird die "inklusive Lösung" in der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Ziel ist, die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.

Dazu erklärt Sozialministerin Petra Köpping: »Das geänderte Landesjugendhilfegesetz legt den Grundstein für die "inklusive Lösung". Es ist die Basis für den weiteren fachlichen Diskurs. Wir kommen damit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen ein deutliches Stück näher. Damit haben wir auch künftig eine solide Grundlage für den bevorstehenden Umstrukturierungsprozess.

Bisher waren Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen in den Sozialleistungssystemen des Neunten und des Achten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Das führte in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist der Bundesgesetzgeber den ersten Schritt zur "inklusiven Lösung" gegangen. Gleichzeitig bestimmte er damit auch den Fahrplan für weiter notwendige Schritte. Das jetzt beschlossene geänderte Landesjugendhilfegesetz berücksichtigt diese Entwicklung. Inhaltlich geht es darum, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Zwar ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch im Grundsatz bereits inklusiv, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz konkretisiert dies jedoch weiter.

Damit müssen wir auch unser Landesrecht anpassen. Die Jugendhilfeausschüsse sind um beratende Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisierten Zusammenschlüsse zu erweitern. Die Erlaubnisformen der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege sind entsprechend den neuen bundesrechtlichen Vorgaben abzugrenzen. Der Einrichtungsbegriff ist für familienähnliche Betreuungsformen landesrechtlich näher auszugestalten, um bestehende Einrichtungsstrukturen möglichst zu erhalten.

Und der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ombudsstellen zu schaffen ist. Ombudsstellen sollen bei Konflikten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Sie beraten und vermitteln. In Sachsen ist das nicht neu. Wir haben hier in der Vergangenheit eine Vorreiterrolle eingenommen und damit auch zur aktuellen bundesrechtlichen Entwicklung beigetragen. Jetzt geht es jedoch darum, die Errichtung von Ombudsstellen gesetzlich sicher zu stellen und auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe auszuweiten."

Presseerklärung Sozialministerium Sachsen vom 13. Juni 2024

Das könnte Sie auch interessieren

Politik

Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Inklusiven SGB VIII

Ab 1.1.2028 sollen die Jugendämter auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung vorrangig zuständig sein. Dazu muss noch ein neues Bundesgesetz erarbeitet werden, welches das BMFSJ im Rahmen eines Beteiligungsprozesses vorbereiten will. Im Rahmen dieser Beteiligung hat das DIJuF Hinweise zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten – Anspruchsinhaberschaft, Anspruchsvoraussetzungen, Art und Umfang der Leistung – eines Inklusiven SGB VIII veröffentlicht.
Politik

Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat einen Referentenentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab 1.1.2028 vor. Das DIJuF hat eine Synopse zum neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht.
Nachricht

Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusiongesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute offiziell den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Nun haben Fachkreise und Verbände Gelegenheit, bis zum 2.10.2024 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Dann müssen sich die einzelnen Ressorts noch abstimmen und Bundestag und Bundesrat über die Annahme des endgültigen Gesetzentwurfes entscheiden.
Hinweis

Inklusives SGB VIII

Seit einigen Tagen ist eine Arbeitsfassung des Referentenentwurfs des SGB VIII im Umlauf. Das DIJuF weist auf diesen Vorgang hin und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass es doch noch etwas wird mit der inklusiven Lösung in dieser Legislaturperiode!
Hinweis

Inklusiver Kinderschutz in der Pflegekinderhilfe

In der Veröffentlichungsreihe des BbP - Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. - zum inklusiven Kinderschutz ist jetzt das Journal #2 erschienen. Es trägt den Titel „Inklusiver Kinderschutz in der Pflegekinderhilfe und beschreibt auf 68 Seiten kein neues, aber ein bislang unzureichend ausgeleuchtetes Handlungsfeld.
Politik

In den Hafen!

Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankern

Die Geschäftsführenden der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland haben einen Appell zur gesetzlichen Verankerung der der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht
Projekt

Bundesforum Inklusive Pflegekinderhilfe

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) hat zusammen mit dem Perspektive-Institut ein 'Bundesforum Inklusive Pflegekinderhilfe' ins Leben gerufen, welches sich mit der anstehenden Umgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe befassen wird. Die erste Runde startet am Dienstag, 28. April. Erste Ergebnisse sollen zum Jahresende vorgestellt werden.
Kommentar

von:

von:

Zum politischen Umgang mit existenziellen Bedarfen junger Menschen

Prof. Dr. Sabine Andresen, Prof. Dr. Karin Böllert und Prof. Dr. Wolfgang Schröer haben einen Offenen Brief an das Bundeskanzleramt gerichtet, in dem sie im Rahmen von sechs Schwerpunktthemen gegen die Einsparungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe argumentieren.
Projekt

BbP startet Beteiligungsprozess in der inklusiven Pflegekinderhilfe

Mit einer Runde aus rund 50 Expertinnen und Experten startete der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.am 27. Mai 2025 einen eigenen Beteiligungsprozess in der inklusiven Pflegekinderhilfe mit dem Ziel, angesichts der nach wie vor unklaren Gesetzeslage zentrale Themenfelder rund um Pflegekinder mit Behinderung zu erarbeiten und daraus Empfehlungen zu Leistungs- und Qualitätsstandards in der inklusiven Pflegekinderhilfe zu entwickeln.
Hinweis

von:

Hilfeplanung: Kinder-Rechte basiert und inklusiv

Die AFET veröffentlicht ihr zwölftes IMPUL!SE-Papier. Dieses Arbeitspapier beschäftigt sich mit den Fragen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und der Stärkung der Rechtsposition aller jungen Menschen.