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02.01.2017
Geänderte Rechtslage

Vollzeitpflegegeld NRW 2017

Das Familienministerium NRW hat den Pauschalbetrag für Vollzeitpflege ab 1.Jan. 2017 erhöht.

Das Familienministerium NRW hat den Pauschalbetrag für Vollzeitpflege ab 1.Jan. 2017 erhöht.

Materielle Aufwendungen

  • für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 522 €
  • für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 596 €
  • für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall 726 €
Kosten der Erziehung

für alle Altersgruppen 248 €

Quelle: Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 35 vom 30.12.2016

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