Sie sind hier
02.01.2017
Vollzeitpflegegeld NRW 2017
Beteiligte:
Themen:
Das Familienministerium NRW hat den Pauschalbetrag für Vollzeitpflege ab 1.Jan. 2017 erhöht.
Materielle Aufwendungen
- für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 522 €
- für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 596 €
- für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall 726 €
Kosten der Erziehung
für alle Altersgruppen 248 €
Quelle: Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 35 vom 30.12.2016