Sie sind hier

24.06.2009
Geänderte Rechtslage

Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien über SGB XII möglich

Am 19.Juni wurde das Assistenzpflegebedarfsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Dadurch ist auch im Rahmen der Eingliederungshilfe die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien möglich.

Mit dem neuen Gesetz wird die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen bis Ende 2013 befristeten Zeitraum als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII ermöglicht.

Das heißt: Behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen des Sozialhilfeträgers erhalten, stehen dieselben Möglichkeiten offen wie anderen Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen werden so gestärkt.

Bis 2013 soll die sogenannte große Lösung im Rahmen des SGB VIII, - das heißt, alle behinderten Kinder und Jugendlichen werden unabhängig vom Grad der Behinderung der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet - erneut diskutiert und im Rahmen einer Veränderung des SGB VIII umgesetzt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
In diesem Themenheft werden notwendige Rahmenbedingungen für die zu leistende Aufgabe der Pflegefamilie beschrieben und gefordert. Wir stellen die Art und Weise einer guten Begleitung und Betreuung vor. Die Vertretung eines Kindes mit Behinderungen durch einen Vormund wird an einem Beispiel dargestellt - inklusive zahlreicher Vorlagen für den Briefwechsel mit Behörden. Dieses Beispiel und auch die Erfahrungsberichte der Pflegeeltern zeugen von der ganzen Bandbreite der Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.