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Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien über SGB XII möglich
Mit dem neuen Gesetz wird die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie für einen bis Ende 2013 befristeten Zeitraum als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII ermöglicht.
Das heißt: Behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen des Sozialhilfeträgers erhalten, stehen dieselben Möglichkeiten offen wie anderen Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen werden so gestärkt.
Bis 2013 soll die sogenannte große Lösung im Rahmen des SGB VIII, - das heißt, alle behinderten Kinder und Jugendlichen werden unabhängig vom Grad der Behinderung der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet - erneut diskutiert und im Rahmen einer Veränderung des SGB VIII umgesetzt werden.