Sie sind hier

02.10.2016
Geänderte Rechtslage

Neuerungen bei den Früherkennungsuntersuchungen

Eine Übergangsphase bis Frühjahr 2017 für die Umsetzung als Regelleistung durch die Krankenkassen.

Das gesetzlich verankerte Früherkennungsprogramm ist kürzlich überarbeitet worden. In den entsprechenden „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“, kurz Kinder-Richtlinie, ist der Untersuchungsaufbau und -umfang teilweise neu festgelegt worden. Vieles wird aber – weil bewährt – beibehalten. Bei dieser gründlichen Überarbeitung wurden von einem Expertenkreis sowohl die Art der Untersuchungen (Methoden) als auch die besten, zum Teil entwicklungsbezogenen Zeitpunkte für die Untersuchungen auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft.

Für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte wurden diverse Untersuchungsmethoden neu strukturiert und genauer gefasst. Auch das Festhalten der Ergebnisse, die sogenannte Dokumentation, wurde aktualisiert: Das Gelbe Kinderuntersuchungsheft ist daher auch etwas anders aufgebaut als bisher.

Für Sie als Eltern sind insbesondere folgende Neuerungen zu nennen:

  • Im Gelben Kinderuntersuchungsheft werden die wichtigsten Themen jeder U-Untersuchung für die Eltern jetzt kurz beschrieben. Es gibt zu jedem Termin nun auch ein Bemerkungsfeld für individuelle ärztliche Empfehlungen z. B. zur Förderung der kindlichen Entwicklung oder für weitergehende Behandlungsempfehlungen.
  • Der Besuch einer U-Untersuchung wird in einer eigenen herausnehmbaren Teilnahmekarte schriftlich bestätigt, die die Eltern später bei Bedarf z. B. der Kita vorlegen können.
  • Im Rahmen der U-Untersuchung werden Eltern zu bestimmten Gesundheitsthemen ärztlich beraten, beispielsweise ist ab der U 3 eine Beratung der Eltern zu den empfohlenen Impfungen im Kindesalter vorgesehen. Andere Themen wechseln je nach Alter der Kindes: Unfallvorbeugung, Ernährung und sichere Schlafumgebung sind einige davon.
  • Auch mögliche Belastungen und Sorgen der Eltern z. B. beim Umgang mit ihrem Kind können bei den U -Untersuchungen angesprochen werden.
  • Eltern erhalten bei den ersten U-Untersuchungen Informationen über regionale Unterstützungsangebote (wie z.B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
  • Für jedes Neugeborene wird zukünftig eine zusätzliche Untersuchung auf Mukoviszidose (eine Lungenerkrankung) angeboten, dazu gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
  • Der Mund- und Zahngesundheit wird noch größere Aufmerksamkeit geschenkt. Eltern werden noch stärker über das frühzeitige Vorsorgeangebot mit den regelmäßigen Terminen in der zahnärztlichen Praxis informiert.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - kindergesundheits-info.de