Sie sind hier

02.10.2016
Geänderte Rechtslage

Neuerungen bei den Früherkennungsuntersuchungen

Eine Übergangsphase bis Frühjahr 2017 für die Umsetzung als Regelleistung durch die Krankenkassen.

Das gesetzlich verankerte Früherkennungsprogramm ist kürzlich überarbeitet worden. In den entsprechenden „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“, kurz Kinder-Richtlinie, ist der Untersuchungsaufbau und -umfang teilweise neu festgelegt worden. Vieles wird aber – weil bewährt – beibehalten. Bei dieser gründlichen Überarbeitung wurden von einem Expertenkreis sowohl die Art der Untersuchungen (Methoden) als auch die besten, zum Teil entwicklungsbezogenen Zeitpunkte für die Untersuchungen auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft.

Für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte wurden diverse Untersuchungsmethoden neu strukturiert und genauer gefasst. Auch das Festhalten der Ergebnisse, die sogenannte Dokumentation, wurde aktualisiert: Das Gelbe Kinderuntersuchungsheft ist daher auch etwas anders aufgebaut als bisher.

Für Sie als Eltern sind insbesondere folgende Neuerungen zu nennen:

  • Im Gelben Kinderuntersuchungsheft werden die wichtigsten Themen jeder U-Untersuchung für die Eltern jetzt kurz beschrieben. Es gibt zu jedem Termin nun auch ein Bemerkungsfeld für individuelle ärztliche Empfehlungen z. B. zur Förderung der kindlichen Entwicklung oder für weitergehende Behandlungsempfehlungen.
  • Der Besuch einer U-Untersuchung wird in einer eigenen herausnehmbaren Teilnahmekarte schriftlich bestätigt, die die Eltern später bei Bedarf z. B. der Kita vorlegen können.
  • Im Rahmen der U-Untersuchung werden Eltern zu bestimmten Gesundheitsthemen ärztlich beraten, beispielsweise ist ab der U 3 eine Beratung der Eltern zu den empfohlenen Impfungen im Kindesalter vorgesehen. Andere Themen wechseln je nach Alter der Kindes: Unfallvorbeugung, Ernährung und sichere Schlafumgebung sind einige davon.
  • Auch mögliche Belastungen und Sorgen der Eltern z. B. beim Umgang mit ihrem Kind können bei den U -Untersuchungen angesprochen werden.
  • Eltern erhalten bei den ersten U-Untersuchungen Informationen über regionale Unterstützungsangebote (wie z.B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
  • Für jedes Neugeborene wird zukünftig eine zusätzliche Untersuchung auf Mukoviszidose (eine Lungenerkrankung) angeboten, dazu gibt es ein gesondertes Informationsblatt.
  • Der Mund- und Zahngesundheit wird noch größere Aufmerksamkeit geschenkt. Eltern werden noch stärker über das frühzeitige Vorsorgeangebot mit den regelmäßigen Terminen in der zahnärztlichen Praxis informiert.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - kindergesundheits-info.de

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis

BZgA startet nationale Kampagne zur Masernimpfung

Unter dem Motto „Deutschland sucht den Impfpass“ startet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Kampagne zur Masernimpfung mit dem Ziel, die Masern auszurotten.
Projekt

Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Impfen im Kindesalter

Wie denken Eltern über Impfungen im Kindesalter, was beeinflusst ihre Impfentscheidung und welchen Informationsbedarf haben sie? Antworten auf diese Fragen gibt eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), für die bundesweit 3000 Eltern von Kindern bis 13 Jahren zu ihrem Wissen und ihrer Einstellung zu Kinderimpfungen sowie zum Impfverhalten befragt wurden.
Hinweis

Hilfsangebote bei Essstörungen

Aktuelle Studien zeigen, dass schon bei einem Fünftel der 11- bis 17-Jährigen in Deutschland Hinweise auf Essstörungen vorliegen. BZGA gibt Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten.
Hinweis

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Jugendlichen Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken

Chatten, posten, kommentieren – über das Internet zu kommunizieren, ist vor allem für junge Menschen selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat hilfreiche Tipps für Jugendliche zum Umgang mit Sozialen Netzwerken entwickelt.
Hinweis

Vom Vorlesen zur Leselust

Kinder lieben es, Geschichten vorgelesen zu bekommen. Tolle "Nebenwirkung": Vorlesen macht schlau! Die kostenlosen Lese-Start-Sets der BZgA können motivieren.
Hinweis

Alkoholfrei in der Schwangerschaft – für einen gesunden Start ins Leben

Die BZgA informiert zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft