Gerichtsbehörden und Jugendämter sollen leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2020, der nun in den Bundestag eingebracht wird.
In ihrem Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch einen Abschnitt "Qualifizierung der Pflegekinderhilfe" aufgenommen. Hier wird vorgestellt, welche Änderungen für die Pflegekinderhilfe aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig wären.
Der Referentenentwurf sieht vor, die für das Pflegekinderwesen spezielle Zuständigkeitsregelung - § 86.6 SGB VIII - zu streichen, Vereinbarungen im Rahmen der Hilfeplanregelung zu stärken und Kostenerstattung auch für Amtshilfe zu ermöglichen.
Am 21. Januar hat das Bundeskabinett den vom Bundesfamilien-ministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes verabschiedet.
PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf.
Immer mehr Eltern (Leibliche, Pflege- und Adoptiveltern) veröffentlichen die Fotos ihrer Kinder auf Facebook und Co. Hiergegen wendet sich die Aktion "Keine Kinderfotos im Social Web".
Für Pflegekinder sind darüber hinaus noch besondere Bestimmungen zu beachten.
Das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren" ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.