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01.02.2018
Geänderte Rechtslage

Das ändert das Bundesteilhabegesetz ab 2018

Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.

Mit zahlreichen Änderungen im Teil 1 des SGB IX stellt der Gesetzgeber die Verwaltungen der sieben Rehabilitationsträger in den Bundesländern und die Gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. In einem gegliederten System teils steuerfinanzierter, teils beitragsfinanzierter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gilt es für die Leistungsträger, ihre Prozesse zur Gewährleistung von Leistungen zu harmonisieren.

Übersicht der Änderungen der Reformstufe 2

Weitere Informationen auf der Webseite des Deutschen Vereins