Am 26.Okt. wurde durch den Bundestag das BuKiSchG verabschiedet im Rahmen des von der CDU/FDP-Fraktion eingebrachten Antrag. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen.
Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.
Der Referentenentwurf sieht vor, die für das Pflegekinderwesen spezielle Zuständigkeitsregelung - § 86.6 SGB VIII - zu streichen, Vereinbarungen im Rahmen der Hilfeplanregelung zu stärken und Kostenerstattung auch für Amtshilfe zu ermöglichen.
Anlässlich des Safer Internet Days haben die Kinderschutzzentren den Fachbeitrag "Eltern und Fachkräfte müssen vor allem eins, im Netz aktiv sein, um Kinder und Jugendliche schützen zu können" veröffentlicht. Um zum einen Partizipieren, zum anderen aber auch vor Risiken und Gefahren im Netz geschützt zu werden, sind Kinder und Jugendliche auf die digitalen Fähig- und Fertigkeiten und Kenntnisse von Erwachsenen angewiesen.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) fordern, den Kinderschutz auch in der Medizin besser zu verankern. Im Impulspapier dazu heißt es: "Zunehmende Fallzahlen von Gewalt gegen und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Auch medizinische Einrichtungen müssen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten."
In einem Notfall das richtige Verhalten zu kennen ist bedeutsam. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unterstreicht daher, wie wichtig es sein kann, dass auch schon kleine Kinder früh wissen, welche Nummer sie im Notfall wählen können.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe
Ein Zwischenruf der AGJ. In diesem Zwischenruf drückt die AGJ ihren Dank für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation aus und führt erste weiterführende Fragen zum Kinderschutz, zur Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten des Kontaktverbots und zum Sicherungsschirm für soziale Dienstleister zusammen.
Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.