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03.05.2011
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Projekt "Neuregelung der Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung der Kinder- und Jugendhilfe" des DIJuF

Das DIJuF ( Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) hat von Juli 2007 bis Ende 2009 das Projekt zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Der im Jan. 2010 geschriebene Abschlussbericht für das Bundesfamilienministerium ist nun online.

Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Praxisbefragung mit Fachkräften der Jugendämter, Leistungsberechtigten und Leistungserbringern durchgeführt. Außerdem gab es eine bundesweite Vollerhebung durch die ein möglichst umfassendes Bild von Art und Umfang der in der Praxis bestehenden Schwierigkeiten sowie von der Verteilung des Arbeitsaufwands und der Kostenlast erkennbar wurde.

Dieser Projektbericht hat natürlich den Referentenentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz erheblich mit beeinflusst.
Interessant daher besonders der Abschnitt zu "V. Bessere Sicherung der Hilfekontinuität in der Vollzeitpflege bei Zuständigkeitswechsel" ab Seite 72.

hier können Sie den Bericht einsehen und herunterladen

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