Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Bericht über die Konferenz in Potsdam vom 3.-5.Okt. 2013. Zielgruppe der Tagung waren Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte aus allen pädagogischen Praxisfeldern
Die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung und Anhörung sind in der letzten Zeit auch im Rahmen neuer Rechtsvorschriften deutlicher geworden. So wurde unter anderem auch das Recht auf Anhörung beim Familiengericht geändert.
Die Kinderkommission hat sich in ihren öffentlichen Expertengesprächen mit dem Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland befasst und diese Gespräche als Basis ihrer Stellungnahme genutzt - u.a. auch zur Situation von Pflegekindern und zur klaren Positionierung einer inklusiven Lösung.
Die Schaffung von Ombuds- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche hält Jana Frädrich, Kinderbeauftragte der Stadt München, für dringend notwendig.
Gewalt ist die zentrale Erfahrungskategorie des überwiegenden Teils der in der Jugendhilfe befindlichen Kinder, insbesondere für solche, die nicht im elterlichen Haushalt leben können oder sollen. Sechs Gefährdungslagen für Kinder: Vernachlässigung, seelische Misshandlung, sexuelle Misshandlung, körperliche Misshandlung, Autonomiekonflikte, Erwachsenenkonflikte um das Kind.
Kinder mit Behinderungen haben das Recht in einer Familie aufzuwachsen. Kann das Kind nicht in seiner Ursprungsfamilie leben, so ist ihm ein Leben in einere anderen Familie zu ermöglichen.
von:
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland