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Die Hilfe für mehrfach benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene muss dringend verbessert werden
Bei der hier angesprochenen Gruppe junger Menschen handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene mit mehrfachen Problemen und einem erheblichen Unterstützungsbedarf. Der PARITÄTISCHE hat sich mit der Lebenssituation dieser jungen Menschen beschäftigt und in seiner Analyse festgestellt, dass die Hilfen dringend verbessert werden müssen um sozialen Ausgrenzungsprozessen von jungen Menschen entgegen zu wirken und möglichst allen jungen Menschen Teilhabe an Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.
Wesentliche Grundlagen hierfür soll eine rechtliche Neujustierung der Regelungen für junge Menschen in den Sozialgesetzbüchern sein.
Der PARITÄTISCHE spricht sich dafür aus, die Angebote der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII für diese jungen Menschen so zu stärken, dass ihre drohende gesellschaftliche und berufliche Ausgrenzung verlässlich entgegen gewirkt werden kann.
Die Jugendsozialarbeit in der Jugendhilfe tritt der sozialen Ausgrenzung von jungen Menschen entgegen, in dem sie eine zweite oder dritte Chance für gescheiterte Jugendliche vergibt und ihre Hilfe nicht davon abhängig macht, ob eine Notsituation vermeintlich selbst verschuldet ist. In der Praxis erfolgt die Förderung dieser Art der Jugendsozialarbeit zur Zeit jedoch auf sehr geringem Niveau.
Der PARITÄTISCHE möchte daher für diese jungen Menschen einen "harten" Rechtsanspruch im SGB VIII erreichen. Dafür müsste das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung neue bestimmt werden und Paragrafen des SGB VIII und des SGB II verändert werden.
Die gesamte Stellungnahme können Sie anhängend als pdf-Datei lesen.
von:
Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern