Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in diesem Positionspapier mit dem Verhältnis von Recht und Fachlichkeit der Sozialen Arbeit auseinander, da im Alltag der sozialpädagogischen Arbeit häufig mit dem Recht unsicher und ambivalent umgegangen wird.
Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das vorliegende Gutachten des Beirates des BmFSFJ danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden.
Das Kinder- und Jugendhilferecht will mit all seinen Hilfsangeboten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die letztlich langfristige Beheimatung der in Not geratenen Kinder. Wenn Kinder aus einer Familie herausgenommen werden, so müssen sich ambulante und teilstationäre Hilfen als nicht hinreichend bzw. erfolglos erwiesen haben, um in der Wahrnehmung des Wächteramtes des Staates diesen Eingriff in das Elternrecht zu vollziehen. Fachartikel von Prof. August Huber
Schutz des Kindeswohls von Pflegekindern. Auszüge aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Familien, Senioren,Frauen und Jugend vom Juni 2016. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen an Pflegefamilien fragt das Gutachten danach, welche rechtlichen Neujustierungen und Anpassungen der sozialen Praxis erforderlich sind, um der Situation von Pflegekindern und ihrer Pflegefamilien besser gerecht zu werden.
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Pflegefamilien als soziale Familien, ihre rechtliche Anerkennung und aktuelle Herausforderungen