Immer wieder stellt sich die Frage, in welcher Weise der Amtsvormund seine Aufgaben wahrzunehmen hat: Unterliegt der Amtsvormund den Weisungen seiner Dienststelle? Wie weit gehen die Kompetenzen des Amtsvormunds? Kann der Amtsvormund nach Belieben entscheiden? Wann wird der Amtsvormund abgelöst durch einen Einzelvormund?
FASD-Konzept des Pflegekinderfachdienstes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim: Jugendamtsleitung und Fachkräfte pflegen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Pflegefamilien und deren Arbeit. Die Mitarbeiter nehmen Fortbildungen zum Thema FASD wahr und informieren sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen.
Wer haftet für Schäden, die Pflegekinder bei den Pflegeeltern anrichten? Kann die Pflegefamilie vor Schadensfolgen geschützt werden? Die Praxis der Vollzeitpflege muss sich mit diesem Thema beschäftigen.
Innerhalb des Jugendamtes finden sich in der Pflegekinderhilfe Schnittstellen und Spannungsfelder. Die Spannungsfelder werden besonders durch Vorurteile auf beiden Seiten gekennzeichnet. Das ganze wird noch gefördert durch unklare Botschaften an die Beteiligten. Wie kann man damit umgehen?
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Jugendämter der Städte Bad Honnef, Königswinter, Lohmar, Sankt Augustin und Siegburg haben in ihrem regionalen Arbeitskreis "Vollzeitpflege" eine Rahmenkonzeption entwickelt.
Die gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung in Weiden vom 09. bis 11. Mai beschäftigte sich mit dem Thema: „Anforderungsprofil der Fachkräfte in Jugendämtern vor dem Hintergrund der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit“.
In der Vorbereitung wurde ein Anforderungspapier erarbeitet.
Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Das erste Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Pflegeeltern sind besorgt über Haftung und Schutz bei Schäden