Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Abschlussbericht eines Projektes zur Analyse von Chancen und Grenzen der Vormundschaft durch Pflegeeltern. Das Bundesforum Vormundschaft hat im Auftrag des Kompetenzzentrums Pflegekinder untersucht, wie die Praxis in den Jugendämtern Vormundschaften durch Pflegeeltern einordnet. Die zentrale, forschungsleitende Frage dieser Untersuchung lautet: Welche Chancen und Grenzen von Pflegeeltern-Vormundschaft werden von der Praxis der Amtsvormundschaften und des Pflegekinderdienstes wahrgenommen? Zur Beantwortung der Frage gab es Interviews mit ExpertInnen und eine Fachkräfte-Onlinebefragung von Jugendämtern aus Baden-Württemberg und Brandenburg.
Das erste Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Das OLG Dresden hatte zu prüfen, ob ein Verbleib einer Amtsvormundschaft in einem nun nicht mehr zuständigen Jugendamt aus Kindeswohlgründen möglich ist oder wie weit die Vorschrift des § 87 c SGB VIII – örtliche Zuständigkeit – bindend ist.
Das Bundesarbeitsgericht bejaht in seiner Entscheidung, dass ein Bezirkssozialarbeiter im Bereich der 'Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung' tätig ist und daher auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 Anspruch hat.
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Studien-Ergebnisse des Leuchtturmprojekts Pflegekinderdienst finden erstmals Anwendung in der Praxis / LVR-Landesjugendamt und Uni Siegen bilden Fachkräfte fort / Pflegekinderdienste aus 13 Kommunen nehmen teil
Die Frage einer Pflegemutter „Werden Pflegeeltern als systemrelevant eingestuft? Besteht also ein Anspruch auf Notbetreuung?“ erreichte uns vor Kurzem per Mail und veranlasste uns zu umfassender Recherche. Die Notbetreuung liegt in der Verantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger und der Träger der Einrichtungen. Sie haben dafür Sorge zu tragen und Arbeitsmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Erfüllung diese Aufgabe zu schaffen.
Offener Brief der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) Mittelhessen