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Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Vormundschaftsreform
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Eckpunkte für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts (Auszüge aus dem Papier des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz - BMJV)
Einleitung
Das in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs stammende Vormundschaftsrecht ist insgesamt modernisierungsbedürftig. Es regelt die Vermögenssorge detailliert, die Personensorge dagegen nur rudimentär durch Verweisung auf das Recht der elterlichen Sorge.
Die historisch begründete Überbetonung der Vermögenssorge soll im Interesse der betroffenen Kinder zurückgenommen und die Verantwortung des Vormunds für ihre Erziehung stärker hervorgehoben werden. Nach der vorgezogenen Reform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 ist die weitere Verbesserung der Personensorge einschließlich der Stärkung der personellen Ressourcen in der Vormundschaft auch Schwerpunkt der noch ausstehenden Gesamtreform.
Im Übrigen soll die Vermögenssorge den heutigen Verhältnissen angepasst und entbürokratisiert werden. Der Gesetzesaufbau soll vereinfacht werden und künftig die je unterschiedliche Bedeutung der Regelungen für das Kindschafts-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht besser widerspiegeln.
Zur Umsetzung wird vorgeschlagen:
I. Stärkung der Personensorge des Vormunds
- Die Subjektstellung des Mündels und die Inhalte der Personensorge des Vormunds sollen deutlicher als derzeit im Gesetz zum Ausdruck gebracht werden
- Das Gericht soll den Willen des Mündels bei der Auswahl des Vormunds berücksichtigen und im weiteren vormundschaftsrechtlichen Verfahren einbeziehen.
- Es soll geprüft werden, ob der Begriff „Mündel“ durch einen der Subjektstellung des Mündels angemesseneren Begriff ersetzt werden kann.
2. Ausdrückliche Vorgabe für die Erziehungspflicht des Vormunds
- Der Vormund soll ausdrücklich zur Förderung und Erziehung des Mündels gemäß dessen Anspruch (siehe oben Punkt I. 1.) verpflichtet werden.
3. Ausdrückliche Grundsätze für die Amtsführung des Vormunds
- Dem Vormund sollen die bei der Amtsführung zu beachtenden Grundsätze ausdrücklich vorgegeben werden, so die Pflicht, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Mündels zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen und zu fördern,
- Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge mit dem Mündel zu besprechen und ihn an Entscheidungen zu beteiligen, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist; sowie Einvernehmen anzustreben und sein Amt ausschließlich im Interesse des Mündels zu dessen Wohl auszuüben.
4. Regelung des Verhältnisses von Vormund und Pflegeperson
- Der Vormund soll die volle Sorgeverantwortung für die Person und das Vermögen des Mündels tragen; der Pflegeperson soll auch kraft Gesetzes die Befugnis eingeräumt werden, Angelegenheiten der Alltagssorge für den Vormund zu entscheiden.
- Dem Vormund soll ausdrücklich vorgegeben werden, die Pflege und Erziehung des Mündels auch bei der Pflegeperson persönlich zu fördern und zu gewährleisten; dabei soll er auf die Belange der Pflegeperson Rücksicht nehmen.
II. Stärkung der personellen Ressourcen in der Vormundschaft
- Persönlicher Amtsvormund anstelle der Amtsvormundschaft des Jugendamtes?
- Persönlicher Vereinsvormund anstelle des Vormundschaftsvereins als Vormund?
- Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft; Gleichrang in der beruflichen Vormundschaft?
- Neuregelung der Vorgaben für die Auswahl und Bestellung des Vormunds durch das Gericht?
- Änderungsbedarf im Berufsvormünder- und Betreuervergütungsgesetz?
III. Qualitätsverbesserung in der Amtsvormundschaft
- Verfestigung (Verstetigung) der Trennung der Aufgaben von Vormundschaft und Jugendhilfe im Jugendamt?
- Steuerungsverantwortung der Amtsleitung für die Vormundschaft im Jugendamt?
- Kontinuität in der Amtsvormundschaft?
IV. Modernisierung und Entbürokratisierung der Vermögenssorge des Vormunds
V. Vereinfachung des Gesetzesaufbaus im Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht
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von:
Stellungnahme von PFAD-Bundesverband zur Vormundschaftsreform